Dr. Dario Arconada Valbuena, Dipl.-Finanzwirt Thomas Rennar
Am 9.10.2024 hat die Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von überflüssiger Bürokratie vorgelegt. Dieser Entwurf, bekannt als Bürokratieentlastungsverordnung (BEV-E), ist Teil einer breiteren Strategie zur Reduktion von Bürokratie und soll durch gezielte Maßnahmen die Belastungen für Unternehmen, den Berufsstand der Steuerberater sowie für die Bürger spürbar verringern.
Ein kleiner Bestandteil der Verordnung betrifft auch die StBVV. Die maßgeblichen Änderungen betreffen die Abschaffung des Unterschriftserfordernisses für Steuerberaterrechnungen. Diese Änderungen umfassen im Wesentlichen zwei Aspekte, die erhebliche Vereinfachungen in der Praxis nach sich ziehen.
Abschaffung des Unterschriftserfordernisses bei Steuerberaterrechnungen
Der Entwurf sieht die Abschaffung des Unterschriftserfordernisses für Steuerberaterrechnungen in § 9 Abs. 1 Satz 2 StBVV-E vor. Für Steuerberater bedeutet dies, dass Rechnungen künftig auch ohne Ausdruck oder qualifizierte elektronische Signatur gültig sind, selbst wenn keine ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers vorliegt. Diese Regelung ermöglicht eine Reduktion des administrativen Aufwands für den Berufsstand.
Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
Ein weiterer Punkt der Verordnung betrifft die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung, die in § 9 Abs. 1 Satz 3 StBVV-E geregelt wird. Bisher war es erforderlich, dass Steuerberater bei der elektronischen Rechnungsstellung in Textform die ausdrückliche Zustimmung der Auftraggeber einholen und die Auftraggeber über die Folgen der Zustimmung informieren. Diese formalen Anforderungen sollen nun abgeschafft werden. Steuerberater müssen künftig keine Zustimmung mehr dokumentieren, wenn Rechnungen in Textform elektronisch übermittelt werden sollen.
Fazit: Ein wichtiger Schritt zur Bürokratieentlastung
Der Regierungsentwurf zur Bürokratieentlastungsverordnung setzt wichtige Akzente im Hinblick auf die Reduktion bürokratischer Hürden für Steuerberater sowie deren Mandanten. Die Abschaffung des Unterschriftserfordernisses und die Erleichterungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung sind gezielte Maßnahmen, die zur Entlastung und zur Beschleunigung von Prozessen beitragen. Die Vereinfachung der Prozesse für Steuerberater stellt dabei ein besonders praxisnahes Beispiel für den Bürokratieabbau dar, der eine spürbare Verbesserung der Effizienz in der Branche bewirken wird.
Autor: RA/FA StR Dr. Dario Arconada, LL.M., Hannover (www.steuerberatung-niedersachsen.de)