Tz. 889

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Die Fin-Verw (Rn 2.2 der AnVerwGrds) prüft hierbei den Gesichtspunkt der Integration (wirtsch Arbeitgeber) regelmäßig erst,

wenn der entsandte Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten im Geschäftsbetrieb eingesetzt ist oder
wenn der Arbeitnehmer zwar weniger als drei Monate für das aufnehmende Unternehmen tätig ist, dies sich aber mehrfach wiederholt.

In diesen Fällen wird das aufnehmende Unternehmen für diese Zeiten nach einer widerlegbaren Anscheinsvermutung zum wirtsch Arbeitgeber.

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