Rz. 3

Rentenbezieher erhalten jährlich eine Mitteilung über die Anpassung der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ist bei Änderungen der Höhe des aktuellen Rentenwerts notwendig, da sich diese Änderung individuell unterschiedlich auf die Rentenhöhe auswirkt. Die Anpassungsmitteilung gibt Auskunft über den künftig an Rentnerinnen und Rentner auszuzahlenden Betrag.

 

Rz. 4

Entspricht hingegen der aufgrund der Anpassungsformel ermittelte neue aktuelle Rentenwert betragsmäßig dem bisherigen aktuellen Rentenwert, verändert sich die Rentenhöhe nicht und eine Anpassungsmitteilung ist entbehrlich. Deshalb wird in diesem Fall künftig auf den Versand verzichtet.

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