Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner
Zusammenfassung
Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Inhaber von Taxibetrieben kennen und beachten müssen.
§§ 238 ff. HGB
§§ 140 ff. AO (insbes. §§ 146, 146a, 146b, 147 AO) und § 158 AO
AEAO zu §§ 140 ff. und § 158
§ 22 UStG i. V. m. § 63 UStDV
Kassengesetz vom 22.12.2016 (GSchuMadiG – Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen)
BMF, Schreiben v. 26.11.2010, IV A 4 – S 0316/0810004-07 (Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften)
BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 (GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
Kassensicherungsverordnung v. 26.9.2017 (KassenSichV – Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr)
BMF, Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 – S 7030/20/10009 :004 (Befristete Absenkung der Mehrwertsteuer)
BFH, Urteil v. 24.10.1990, V B 60/89 (nv)
BFH, Urteil v. 29.3.2001, IV R 67/99
BFH, Urteil v. 26.2.2004, XI R 25/02
BFH, Urteil v. 14.6.2006, XI B 130-132/05 (nv)
BFH, Urteil v. 7.2.2007, V B 161/05
BFH, Urteil v. 7.2.2007, V B 162/05
BFH, Urteil v. 31.5.2007, V R 18/05
BFH, Urteil v. 2.7.2014, XI R 22/10
BFH, Urteil v. 2.2.2014, XI R 39/10
FG Hamburg, Urteil v. 7.9.2010, 3 K 13/09
FG Hamburg, Urteil v. 11.11.2014, 6 K 206/11
FG Hamburg, Urteil v. 18.12.2015, 2 K 281/14
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 7.9.2015, 1 K 772/15
FG Hamburg, Urteil v. 29.8.2017, 2 K 238/16
1 Die Kassenführung – ein Bestandteil der Buchführung – auch bei Taxi- und Mietwagenunternehmen
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat:
Ab 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, dürfen bis zum 31.12.2022 weiter genutzt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Kassen die "Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 erfüllen" (= Einzelspeicherung der Beträge, keine Verdichtungen). Mitteilungspflicht: Die Mitteilungspflicht, wonach TSE-Kassen beim Finanzamt (auf elektronischem Wege ggfs. per Elster) angemeldet werden müssen, bleibt weiterhin ausgesetzt.
Allgemeines zur Kassenführung
Bei Unternehmen mit hohem Bargeldanteil hat die Kassenführung einen besonderen Stellenwert. Als Hauptbestandteil der gesamten Buchführung ist sie entscheidend für deren Ordnungsmäßigkeit verantwortlich. Nur durch eine sorgfältige und lückenlose Aufzeichnung aller baren Geschäftsvorfälle ist der Unternehmer in der Lage seine Einnahmen und Ausgaben prüfungssicher nachzuweisen.
Mängel in der Kassenführung stellen Buchhaltungsmängel dar. Je nach Schwere der festgestellten Mängel steht die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung infrage. Wird eine Buchhaltung verworfen, kann sie nicht mehr der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann im Wege der Schätzung zu ermitteln. Hinzuschätzungen von Einnahmen im Rahmen von Außenprüfungen können je nach Höhe ungeahnte steuerliche Folgen haben und auch empfindliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sachliche Mängel in der Kassenführung führen fast immer zu steuerlichen Hinzuschätzungen nach § 162 AO, weil bei solchen materiellen Fehlern grundsätzlich von einer Steuerminderung auszugehen ist. Für die Höhe des steuerlichen Hinzuschätzungsbetrags spielt es dabei keine Rolle, ob die Einnahmenverkürzung bewusst oder ohne Wissen des Unternehmers herbeigeführt wurde.
Aber auch rein formelle Kassenführungsmängel können so schwerwiegend sein, dass die materielle Richtigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Sie entstehen meist aus Unwissenheit, Fehlinformationen, Nachlässigkeit oder durch falsche Auslegung von Vorschriften. Formelle Fehler sind fast immer vermeidbar. Im Einzelfall können auch Formfehler Anlass für eine Hinzuschätzung sein. Ist es dem Prüfer aufgrund gewichtiger formeller Fehler nicht mehr möglich, die materielle Richtigkeit der Einnahmen und Ausgaben zu überprüfen, ist eine Schätzung des Betriebsergebnisses unabwendbar. Dabei kann es auch zu einer der Höhe nach ungerechtfertigten Besteuerung kommen.
Eine aus formellen oder materiellen Gründen verworfene, nicht ordnungsmäßige Buch- oder Kassenführung ist wertlos und hat keine Aussagekraft mehr. Sie kann somit nicht mehr als Nachweis dienen eine dem Grunde oder der Höhe nach möglicherweise unzutreffende Schätzung zu widerlegen.
2 Die Taxi- und Mietwagenbranche
2.1 Das Taxi – Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
In Deutschland werden jährlich 430 Mio. Fahrgäste mit Taxen befördert. Um diese enormen Anforderungen erfüllen zu können sind 93.000 Fahrzeuge im Einsatz, verteilt auf mehr als 36.000 Taxi- und Mietwagenbetriebe. Für die Fahrgastbeförderung bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Rund 250.000 Konzessionen waren im Jahr 2016 im Umlauf. Sie werden für jedes einzelne Fahrzeug erteilt. Mit ihnen werden pro Jahr über 4,2 Mrd. EUR Umsatz erzielt.
Die entgeltliche Beförderung von P...