Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die ausschüttende Körperschaft nicht im Inland ansässig ist. In diesem Fall ist in dieser Zeile der Ansässigkeitsstaat einzutragen. Bei Doppelansässigkeit und Bestehen eines DBA ist derjenige Staat einzutragen, in dem die Körperschaft nach dem DBA als ansässig gilt.

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