In diese Zeile ist der Betrag der ausstehenden Einlagen, der auf den in Zeile 38 eingetragenen Nennbetrag der Anteile entfällt, einzutragen, wenn die Einlageverpflichtung durch den Erwerb entfällt. Der Betrag ist von dem in Zeile 38 eingetragenen Nennkapital abzuziehen. Die ausstehenden Einlagen sind nicht vollständig, sondern nur insoweit quotal zu erfassen, wie sie auf den erworbenen Anteil entfallen.

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