In Zeile 3 ist die entsprechende Angabe für Zeile 31 des Vordrucks KSt 1 F zu machen. Dies sind die im Wirtschaftsjahr ausgezahlten Beträge aus der Herabsetzung des Nennkapitals. In Zeile 2 ist dieser Betrag nicht enthalten, muss also in Zeile 3 gesondert erfasst werden. Auch dieser Betrag ist in Zeile 14 zu berücksichtigen, da es für diese Ausschüttungen nicht zu einer Körperschaftsteuererhöhung kommt.

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