In dieser Zeile ist der dreijährige Prüfungszeitraum anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Gem abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind, soweit nicht anders angegeben, nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen sind aber für alle drei Jahre beizufügen. Zu diesen Unterlagen gehören die Einnahme-Überschussrechnung bzw. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Geschäfts- und Tätigkeitsberichte.

Bei umfangreicher wirtschaftlicher Betätigung sowie in Fällen, in denen die Körperschaft die Rechtsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG hat (insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften), ist jährlich eine Steuererklärung mit Anlage Gem abzugeben.

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