Rn. 360

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Gegenstand der Regelung ist die Zuordnung von Einkünften, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft erzielt, zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit unter der Voraussetzung, dass

  • der Zweck der Gesellschaft im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an KapGes besteht;
  • er die Einkünfte als Vergütungen für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks erzielt und
  • der Anspruch auf die Vergütung unter der Voraussetzung eingeräumt worden ist, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben.

Auf diese Einkünfte ist die Vorschrift des § 15 Abs 3 EStG nicht anzuwenden.

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