Rn. 16

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

§ 19a EStG setzt die Gewährung von Arbeitslohn in der Form einer Vermögensbeteiligung iSd VermBG (s Rn 67ff) voraus. Die Anwendung der Steuerpause ist nach § 19a Abs 2 S 1 EStG ausschließlich im LSt-Abzugsverfahren (§§ 38ff EStG) möglich.

Die Nachversteuerung nach § 19a Abs 4 EStG unterliegt grundsätzlich ebenfalls dem LSt-Abzug. Eine Nachholung einer unterlassenen Nachversteuerung iRd Veranlagung ist jedoch möglich, s Rn 121; aA Bleschick in BeckOK EStG, § 19a Rz 38 (11. Ed 01.10.2021): keine Nachholung möglich.

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