Rn. 1388

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung und Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften (insbesondere Vereine, Stiftungen VVaG; auch s Rn 725ff) erfasst.

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