Rn. 21

Stand: EL 115 – ET: 04/2016

Unter Ermittlung des für die Durchführung des LSt-Abzugs maßgebenden Arbeitslohns ist die Zusammenstellung der für den LSt-Abzug relevanten einzelnen Lohnteile zu verstehen. Bei maschineller Lohnabrechnung sind es die für den LSt-Abzug erheblichen Eingabewerte.

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