Rn. 1196

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Für abnutzbare WG, die zuvor im Bereich der Überschusseinkünfte genutzt und in ein BV eingelegt worden sind, ist die AfA-Bemessungsgrundlage uU neu zu bestimmen. Vgl hierzu BMF v 27.10.2010, BStBl I 2010, 1204 sowie die Kommentierung unter s § 7 Rn 153ff (Handzik).

 

Rn. 1197–1198

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

vorläufig frei

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