Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend
Auf der Basis der Analyse lassen sich unternehmensindividuelle Maßnahmen ableiten. Dies erfolgt üblicherweise kanzleiweit, kann aber auch individuell für einzelne Beschäftigte zusammengestellt werden. Dafür kann eine Information über sämtliche Möglichkeiten der betrieblichen Mobilität helfen (als Aushang, Intranet-Information, Information bei einer Betriebsversammlung oder als extra dafür organisierter Mobilitätstag), oder das Thema wird im Jahresgespräch zwischen Führungskraft und Beschäftigtem im Sinne einer individuellen Beratung aufgenommen. Folgender Baukasten hilft dabei.
Abb. 3: Typische Maßnahmen für die nachhaltige betriebliche Mobilität
Die Maßnahmen sollten nach ihrer Ausgestaltung an die Beschäftigten über Online- (z. B. Intranet) und Offline-Medien (z. B. Broschüren) kommuniziert werden.
Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen kurz beschrieben. Auf weitere Maßnahmen wie Spritspar- und Fahrsicherheitstrainings, die Förderung von per Fuß zurückgelegten Dienstgängen, die Bündelung von Dienstfahrten, die Routenoptimierung von Dienstfahrten (mit möglichst wenigen Leerfahrten) oder die Beauftragung bzw. Weiterbildung eines Kümmerers für die betriebliche Mobilität (Mobilitätsbeauftragter) wird nicht weiter eingegangen. Gerade die letzte Maßnahme, die Benennung eines Mobilitätsbeauftragten kann deutliche zum Erfolg des betrieblichen Mobilitätsmanagements beitragen.
3.1 Verkehrsvermeidung
Mit der Einrichtung von Homeoffice oder mobilen Arbeitsplätzen können Beschäftigte große Teile ihrer Arbeit erledigen, ohne an den Arbeitsplatz im Betrieb fahren zu müssen. Mithilfe von sicheren Zugängen zum Firmennetzwerk (wie VPN-Verbindungen) und Telefon- und Videokonferenzen lassen sich die Aufgaben ohne Einschränkungen bei der Aktualität der Daten oder im Datenschutz erledigen. Eine andere Form für die Vermeidung von Verkehr liegt in der Nutzung von Co-Working-Angeboten, die näher zum Heimatort der Beschäftigten liegen. Neben der Verkehrsverminderung bieten sich auch neue Formen der Kooperation mit anderen in dem Co-Working-Büro arbeitenden Menschen (der betreffenden Steuerkanzlei oder von anderen Unternehmen) an. Für Weiterbildungen eignen sich Online-Angebote von verschiedenen E-Learning-Anbietern.
Die einfachste Möglichkeit für eine Verminderung von Emissionen des Verkehrs liegt in der Flexibilisierung der Büroarbeitszeiten. Durch eine Verlagerung von Fahrten zum Arbeitsplatz (oder zum Mandanten) lassen sich die Verkehrswege zwar nicht vermeiden, aber die Dauer der Verkehrswege verkürzen.
Neben der Nutzung von dezentralen Lösungen und der Flexibilisierung der Verkehrszeiten kann der betriebliche Verkehr auch durch Lieferdienste wie z. B. Fahrradkuriere, andere Kurierdienste oder den Paketversand vermindert werden. Zwar wird mit den letzteren Alternativen der Verkehr nicht gänzlich vermieden, jedoch wird ein Paket im Rahmen von effizienten Mobilitätsprozessen umweltschonender transportiert.
3.2 Pooling von Fahrzeugen und Parkplätzen
Das Fuhrparkmanagement bietet einige Möglichkeiten für die Minderung der Umweltauswirkungen und der Mobilitätskosten. Angefangen von der Begrenzung der Emissionen bzw. der Leistung bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen über eine an den Betriebskosten bzw. den Gesamtkosten pro Kilometer orientierten Beschaffung, Versicherung und Instandhaltung der Fahrzeuge, bietet auch das Pooling-Konzept interessante Vorteile. Werden die Fahrzeuge und die Parkplätze nicht einzelnen Beschäftigten zugeordnet, sondern temporär von verschiedenen Beschäftigten genutzt, können die Anzahl der Fahrzeuge und Parkplätze sowie damit der Ressourcenverbrauch und die Kosten reduziert werden. Neben dem kanzleiinternen Pooling bieten sich auch unternehmensübergreifende Pooling-Ansätze mit anderen Unternehmen z. B. im selben Gewerbeobjekt an. Durch das Teilen von Fahrzeugen und die Bildung von Mobilitätsnetzwerken können sich sogar neue Potenziale für andere Felder der Zusammenarbeit ergeben. Ein Beispiel dafür ist z. B. das Netzwerk Wirtschaft Mobil (https://www.energieinstitut.at/unternehmen/mobilitaet/netzwerk-wirtschaft-mobil (letztes Abrufdatum: 27.11.2020)).
In einem erweiterten Verständnis können die Carpooling-Fahrzeuge auch z. B. am Wochenende zu Carsharing-Fahrzeugen mutieren. Das gleiche gilt für Parkplätze (Shared Parking), die während der Woche für Fahrzeuge der Beschäftigten gebraucht werden, aber am Wochenende an externe Dritte verliehen werden können (z. B. das Angebot von Park Here unter https://park-here.eu (letztes Abrufdatum: 27.11.2020)). Die Vermietung von Fahrzeugen oder Parkplätzen führt zu einer erhöhten Ausnutzung und zu einer wirtschaftlicheren betrieblichen Mobilität der Kanzlei.
3.3 Attraktivierung von Carsharing
Einen wichtigen Beitrag im Mobilitätsmix können Carsharing-Angebote leisten. Unter dem Motto "Geteiltes Auto...