Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend
Die EU-Richtlinie 2014/95 definiert Anforderungen an die künftige Sozial- sowie Umweltberichterstattung. Für eine verbesserte Transparenz von nichtfinanziellen Informationen sollen die Mitgliedstaaten entsprechende Vorgaben formulieren. Dies betrifft zunächst nur kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allerdings umfasst der Berichtsumfang auch die vorgelagerten Wertschöpfungsstufen und damit auch kleine und mittlere Unternehmen. Das in Deutschland 2017 beschlossene CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fordert die Offenlegung von Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten, zumindest zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung (vgl. § 289c HGB). Neben Kennzahlen sollen auch die Konzepte, Ergebnisse sowie Risiken hinsichtlich der jeweiligen Belange beschrieben werden. Die Verpflichtung entfällt u. a. dann, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft in den Lagebericht eines Mutterkonzerns miteingebunden wurde. Die Berichte sollen das Vertrauen der Investoren sowie das der Verbraucher in die Unternehmen stärken. Der Steuerberater kann die Konzeption und die Erstellung der nicht-finanziellen Berichterstattung unterstützen.
Besonders weit verbreitet ist die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes nach dem GRI- Standard, welches von Unternehmen weltweit vermehrt herangezogen wird. Mit diesen auch international anerkannten Standards können der Steuerberater und sein Kunde gut strukturiert die Inhalte sowie die Formate eines künftigen Nachhaltigkeitsberichts gestalten. In der maximalen Ausprägung können die insgesamt 36 ökonomischen, ökologischen und sozialen Standards mit Kennzahlen quantifiziert werden. Unter den ökonomischen Standards werden u. a. über die wirtschaftliche Leistung, die Beschaffung, sowie über die Bekämpfung von Korruption berichtet. Darüber hinaus geht aus der Berichterstattung nach diesem Standard hervor, inwiefern sich die Praktiken des berichtenden Unternehmens finanziell auf die Stakeholder auswirken. Die ökologischen Standards umfassen u. a. die Themenbereiche Energie, Emissionen, Umwelt-Compliance, die umweltbezogene Bewertung der Lieferanten sowie Materialien, Abwasser und Abfall. Unter den sozialen Standards wird u. a. über das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, die Rechte indigener Völker, die Arbeitssicherheit und über den Gesundheitsschutz sowie die Einhaltung der Menschenrechte berichtet. Zur Qualitätssicherung der Berichte zielen die definierten Prinzipien der Genauigkeit, Ausgewogenheit, Verständlichkeit, Vergleichbarkeit, der Zuverlässigkeit sowie der Aktualität veröffentlichter Informationen auch darauf ab, dass Stakeholdern die Beurteilung der berichtenden Organisation ermöglicht wird, um auf Grundlage dessen Maßnahmen ergreifen zu können. In jedem Nachhaltigkeitsbericht muss zur Übersicht und der Klarheit halber ein sogenannter GRI-Inhaltsindex erstellt werden, in dem alle erfassten GRI-Standards und die darunterfallenden Angaben kenntlich gemacht werden. Es besteht auch die Möglichkeit, nur ausgewählte Standards anzuwenden, wobei die lediglich teilweise Einhaltung der GRI-Standards auch klar angegeben werden muss.