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Erledigt | |
Auswahl eines zuverlässigen Mitarbeiters[1] und Bestellung dessen Vertreters im Verhinderungsfall | [x] |
Freie Arbeitsfläche schaffen | [x] |
Sich zur Postbearbeitung an einen ungestörten Platz mit PC und Fristenbuch zurückziehen | [x] |
Papierkorb außer Reichweite stellen | [x] |
Posteingang über beA/beSt sichten und erfassen, u. U. Ausdruck und Übernahme in elektronische Mandantenakte, auf jeden Fall vorher Fristennotierung (s. unten wie bei Post in Papierform) | [x] |
Datenabruf gem. § 122a AO; u. U. Ausdruck und Übernahme in elektronische Mandantenakte[2] (2 x täglich); auf jeden Fall Fristennotierung (s. unten wie bei Post in Papierform) | [x] |
Faxgerät und normales E-Mail-Postfach inkl. Spam-Ordner auf Posteingänge prüfen (2 x täglich)[3]; u. U. Ausdruck und Übernahme in elektronische Mandantenakte, auf jeden Fall Fristennotierung (s. unten wie bei Post in Papierform) | [x] |
Telefonvertretung besorgen | [x] |
Finanzamts- und Finanzgerichtspost in Papierform immer von anderer Post separieren | [x] |
Bei der Finanzamts-/Finanzgerichtspost immer prüfen, ob Datum des Schreibens stark vom aktuellen Eingangsdatum abweicht (ggf. Kuvert aufbewahren)[4] | [x] |
Post mit dem Eingangsstempel versehen | [x] |
Prüfen, ob Post zugestellt wurde[5] oder mit Normalpost verschickt wurde (§ 122 AO) | [x] |
Alle Fristen und Termine auf der Eingangspost in Papierform mit Kugelschreiber notieren | [x] |
Fristablauf berechnen (§ 122 AO; § 47 FGO; § 116 FGO für Nichtzulassungsbeschwerde; § 120 FGO für Revision)[6] | [x] |
Auf Schriftstück berechnete Frist vermerken (z. B. 13.11.) | [x] |
Alle Fristen und Vorfristen im Kalender/in EDV/Outlook eintragen (tägliche Datensicherung)[7] | [x] |
Auf Schriftstück vermerken, dass Frist notiert wurde, und mit Handzeichen versehen, z. B. "F 15.12. + VF 8.12", notiert Sachbearbeiter MM | [x] |
Post mit Empfangsbekenntnis (z. B. bei Fristsetzung durch Finanzgericht) immer sofort dem Steuerberater vorlegen. Erst bei Fristnotierung im Kalender darf Empfangsbekenntnis unterzeichnet werden.[8] Auf das Empfangsbekenntnis darf kein Eingangsstempel, denn die Frist beginnt mit Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch den Steuerberater[9] | [x] |
Post anschließend sofort an zuständigen Mitarbeiter aushändigen | [x] |
Mitarbeiter sollte sich die Fristen separat noch einmal handschriftlich notieren bzw. die Post in einem eigenen Fristenkorb vor Augen haben (EDV kann abstürzen) | [x] |
Wenn Mandanten Finanzamtsbriefe etc. in der Kanzlei abgeben, sofort aktiv werden und Fristen prüfen/notieren | [x] |
Wenn Mandanten Finanzamtsbriefe etc. faxen, Lesbarkeit des Datums auf Bescheid prüfen und Frist sofort notieren. Ggf. Rücksprache mit Mandanten oder Finanzamt halten | [x] |
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