Eine Versicherungspflicht für PV-Anlagen gibt es nicht, empfehlenswert ist die Absicherung aber dennoch. Sie kann entweder über eine spezielle PV-Anlagen-Versicherung oder über eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung erfolgen, in Einzelfällen auch über die Hausratversicherung (zum Beispiel bei Balkon-Solaranlagen). Selbstmontierte Anlagen sind dabei in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Erweiterung der Wohngebäudeversicherung
Bei einer PV-Anlagen-Versicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung muss im Schadensfall nur mit einem Versicherungsunternehmen verhandelt werden. Das vermeidet Streit über die Zuständigkeit zwischen verschiedenen Anbietern. Bei manchen Gebäudeversicherern müssen zudem für die Anlage keine oder erst ab einer bestimmten Leistung höhere Beiträge gezahlt werden. Diese Variante sollte aber nur gewählt werden, wenn für Anlage und Gebäude ein gleichermaßen überzeugender und leistungsstarker Tarif angeboten wird. Einige Gebäudeversicherer schließen den Schutz von PV-Anlagen auch vollständig aus oder bieten nur geringe Leistungen.
PV-Anlagen-Versicherung
Die Versicherung sollte vor allem die Reparaturkosten abdecken, wenn die Anlage durch bestimmte Ereignisse beschädigt oder zerstört wird. Dazu zählen:
- Sturm und Hagel,
- Brand,
- Überspannung durch Blitz,
- Kurzschluss,
- Schneedruck, Wasser und Frost,
- Diebstahl,
- Tierbisse,
- Bedienungsfehler sowie
- grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 3.500 EUR.
Auf Umfang der versicherten Schäden achten
Beim Abschluss der Versicherung sollte sorgfältig geprüft werden, dass die Versicherung bei den Reparaturkosten nicht nur die Kosten für die Reparatur im vereinbarten Rahmen, sondern auch die Aufräum- und Entsorgungskosten, die Feuerlöschkosten, Kosten für Gerüstaufstellung, Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder die Kosten für schadenbedingte Arbeiten am Haus übernimmt.
Die eigenständige PV-Anlagen-Versicherung erfordert zunächst eine Recherche nach Anbietern und dann einen Vergleich der Leistungen, die zumindest die oben dargestellten Schadensmöglichkeiten abdecken sollten.
Über die eigenständige PV-Anlagenversicherung kann auch der Ertragsausfall mit abgesichert werden. Wer Strom ins Netz einspeist und dafür eine vergleichsweise hohe Einspeisevergütung erhält, kann sich so die durch den Ausfall der Anlage entgangenen Einnahmen erstatten lassen. Über die Wohngebäudeversicherung kann der Ertragsausfall nicht bei jedem Anbieter versichert werden.
Betreiber-Haftpflichtversicherung
Eine gesonderte Betreiber-Haftpflichtversicherung für die PV-Anlage ist nicht unbedingt erforderlich. Zudem kann das Haftpflichtrisiko in vielen Fällen ohne Aufpreis in die Privathaftpflichtversicherung integriert werden. Die Betreiberhaftpflicht kann zudem auch gegen Aufpreis in separate PV-Anlagen-Versicherungen eingeschlossen werden.