Die EU hat die negativen Auswirkungen von Doppelbesteuerungen infolge von grenzüberschreitenden Gewinnkorrekturen bei Unternehmen in mehreren Mitgliedstaaten erkannt. Um diesen zu begegnen, wurde mithilfe der sog. EU-Schiedskonvention[1] eine Regelung geschaffen, die die sonst entstehende Doppelbesteuerung beseitigen soll. Dieses Schiedsverfahren steht neben dem Schiedsverfahren nach Art. 25 Abs. 4 OECD-MA ("Schiedsverfahren (DBA)"). Ggf. können beide Regelungen anwendbar sein.[2]
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