Die EU hat die negativen Auswirkungen von Doppelbesteuerungen infolge von grenzüberschreitenden Gewinnkorrekturen bei Unternehmen in mehreren Mitgliedstaaten erkannt. Um diesen zu begegnen, wurde mithilfe der sog. EU-Schiedskonvention[1] eine Regelung geschaffen, die die sonst entstehende Doppelbesteuerung beseitigen soll. Dieses Schiedsverfahren steht neben dem Schiedsverfahren nach Art. 25 Abs. 4 OECD-MA ("Schiedsverfahren (DBA)"). Ggf. können beide Regelungen anwendbar sein.[2]

[1] Schiedskonvention (90/436/EWG) v. 23.7.1990, ABl. EG Nr. L 225, 10 mit Änderungsprotokoll v. 25.5.1999, ABl. EG Nr. C 202/1 und Ergänzung ABl. EU Nr. C 160, 1 sowie Beschluss des Rates v. 23.6.2008, ABl. L 174, 1.
[2] Zur Auflösung eines möglichen Konkurrenzverhältnisses "Schiedsverfahren".

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