Rz. 3

Das PStTG beinhaltet ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht. Es hat keine Auswirkungen auf die Gesetze, die einzelne Steuerarten betreffen und nach denen sich die Besteuerung von Einkünften bzw. Umsätzen bestimmt (z. B. EStG, KStG, GewStG, UStG).[1]

 

Rz. 4

Das PStTG gliedert sich in 6Abschnitte:

  • Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Vorschriften enthalten, die den Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Verfahrensvorschriften betreffen.[2]
  • Der zweite Abschnitt enthält Regelungen über die Meldepflichten für Plattformbetreiber.[3]
  • Die dabei anzuwendenden Sorgfaltspflichten werden im dritten Abschnitt geregelt.[4]
  • Bestimmungen über sonstige von den Plattformen zu beachtende Pflichten finden sich im vierten Abschnitt.[5]
  • Der fünfte Abschnitt enthält Bußgeldvorschriften und weitere Sanktionsmaßnahmen, die der Durchsetzung des Pflichtenkanons dienen.[6]
  • Abschließend sind im sechsten Abschnitt der Rechtsweg sowie Anwendungsbestimmungen geregelt.[7]

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