Rz. 31

[Autor/Stand] Das Sachwertverfahren kommt in der Praxis der Wertermittlung insb. bei den bebauten Grundstücken in Betracht, bei denen es für die Werteinschätzung am Grundstücksmarkt nicht in erster Linie auf den Ertrag ankommt, sondern die Herstellungskosten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wertbestimmend sind. Die individuelle Abgrenzung der Bewertungsverfahren ist im Rahmen der steuerlichen Massenbewertung zu aufwendig. Deshalb hat der Gesetzgeber das Sachwertverfahren typisierend bei Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke vorgesehen. Das Sachwertverfahren wird damit für diejenigen bebauten Grundstücke angewendet, bei denen es für die Werteinschätzung am Grundstücksmarkt nicht in erster Linie auf den Ertrag ankommt, sondern bei denen die Herstellungskosten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wertbestimmend sind.

 

Rz. 32

[Autor/Stand] Ohne Bedeutung ist dabei die Frage, ob sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete für die Grundstücke ermitteln lässt. Damit erübrigt sich auch die Frage, ob für die gesamte Nutzung statistisch ermittelbare durchschnittliche Erträge existieren.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.04.2020
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.04.2020

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