Aktuelle Rechtsfragen

 

 

Dr. Martin Lohr, Notar[*]

Die Gesellschafter können außerhalb der Satzung ihre Rechtsbeziehungen in Gesellschaftervereinbarungen regeln (sofern die betreffende Regelung nicht zwingend Bestandteil der Satzung sein muss). Praxisrelevant sind hierbei insbesondere Stimmbindungsverträge, in denen die Gesellschafter ihr Abstimmungsverhalten koordinieren zum Zwecke der einheitlichen Stimmrechtsausübung. Der Beitrag beinhaltet eine kurze Übersicht über die damit verbundenen aktuellen Rechtsfragen und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.

Festlaufzeit: Die Vereinbarung einer Festlaufzeit unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung ist zu empfehlen, da andererseits die Vereinbarung jederzeit kündbar ist (§ 723 Abs. 1 S. 1 BGB), s. hierzu das Gutachten des Dt. Notarinstituts, DNotI-Gutachten v. 18.7.2000 – Gutachten Nr. 17280.

§ 6

Dauer

Diese Vereinbarung hat eine Festlaufzeit bis zum ***. Innerhalb dieser Laufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.

[*] Der Autor ist Notar in Neuss.

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