BMF, Schreiben v. 25.06.2024, IV B 5 - S 1369/19/10001 :004, BStBl I 2024, 984
Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit die Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, und Erläuterungen hierzu bekannt gegeben:
I. Die Vordruckmuster zur Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen. Hierzu gehören:
- Der Hauptvordruck ASt 1 B - Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen
- Die Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG
- Die Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten
- Die Anlage NaP - Angaben zu nahestehenden Personen
- Die Anlage Erwb - Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten
- Die Anlage MT - Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG).
II. Das Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist.
Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen. Sie stehen ab dem 1. Juli 2024 im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbare Formulare bereit.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I.
Anlage 1
Hauptvordruck ASt 1 B: Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung nach § 18 Abs. 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die anch dem 31.12.2021 beginnen -
Anlage_1
Anlage 2
Anleitung zur Feststellungserklärung nach§ 18 AStG
Anlage_2
Anlage 3
Anlage FB-ASt: Angaben zum Feststellungsbeteiligten
Anlage_3
Anlage 4
Anlage NaP: Angaben zu nahestehenden Personen
Anlage_4
Anlage 5
Anlage Erwb: Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten
Anlage_5
Anlage 6
Anlage MT: Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG)
Anlage_6
Anlage 7
Anzeige nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Abs. 4 AStG) erfüllt ist
Anlage_7
Normenkette
AStG
AStG § 7
AStG § 18
AStG § 8 Abs. 2
AStG § 13 Abs. 4
Fundstellen
BStBl I, 2024, 984