1 Arbeitsrecht
1.1 Keine unwirksame Betriebsratswahl wegen zu wenig Kandidaten
BAG, Beschluss v. 24.4.2024, 7 ABR 26/23
Bei der Frage, ob eine Betriebsratswahl möglicherweise unwirksam ist, kommt es immer wieder auf die Größe des Betriebsrats an. Wie sich das Gremium zusammensetzt, ist grundsätzlich in § 9 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Danach ist die Größe des Betriebsrats abhängig von der Anzahl der im Betrieb beschäftigten und wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wenn ein Betrieb wie vorliegend 101 bis 200 Arbeitnehmende beschäftigt, besteht der Betriebsrat nach dieser Vorschrift aus 7 Mitgliedern. Das BAG hatte in dem Verfahren zu entscheiden, was gilt, wenn der Betriebsrat diese Anzahl nicht erreicht, weil es nicht genug wählbare Mitarbeitende gibt.
1.2 Kündigung wegen Verstoß gegen Kleidervorgaben wirksam?
LAG Düsseldorf, Urteil v. 21.5.2024, 3 SLa 224/24; Vorinstanz: ArbG Solingen, Urteil v. 15.3.2024, 1 Ca 1749/23
Die Revision wurde nicht zugelassen.
1.3 Polizist haftet bei Unfall während Einsatzfahrt
VG Berlin, Urteil v. 18.3.2024, VG 5 K 65/21
Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
1.4 So gelingt ein rechtssicherer Nachweis des Zugangs von Erklärungen
LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.12.2023, 15 Sa 20/23
Nach der Rechtsprechung erbringt auch das Einwurf-Einschreiben unter Vorlage des Einlieferungs- und des Auslieferungsbelegs lediglich den Beweis des ersten Anscheins für den Zugang, d. h. der Empfänger hat die Möglichkeit, den Zugang durch Darlegung besonderer Umstände zu widerlegen (BGH, Urteil v. 7 20.9.2016, II ZR 299/15). Eine sicherere Art der Zustellung ist deshalb das Einschreiben mit Rückschein, bei dem der Empfänger den Erhalt des Schriftstücks mit seiner Unterschrift quittiert. Problem hierbei: Wird der Empfänger nicht angetroffen, gelangt lediglich ein Abholungsschein in den Briefkasten. Zugegangen ist das Schriftstück dann erst mit Abholung durch den Empfänger bei der Post. Holt der Empfänger das Schreiben nicht ab, ist es auch nicht zugegangen.
Eine in der Praxis wenig genutzte, aber besonders sichere Möglichkeit der Zustellung ist die Zustellung von Schriftstücken wie einer Kündigungserklärung über den Gerichtsvollzieher. Hierzu bedarf es der Übergabe der Originalerklärung an den Gerichtsvollzieher mit dem Auftrag, dem Empfänger das Schriftstück zuzustellen, §§ 132 BGB, 192 ff ZPO. Der Gerichtsvollzieher fertigt eine Zustellungsurkunde, in der Datum und Uhrzeit der Zustellung sowie die Art der Zustellung (Übergabe an Empfänger oder Einwurf in den Briefkasten) vermerkt sind. Damit hat der Absender eine beweiskräftige öffentliche Urkunde zum Nachweis der Zustellung in der Hand. Nachteil: Das Verfahren kann 1 bis 2 Wochen in Anspruch nehmen.
2 GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer
2.1 Teil-Anerkennung einer Pensionszusage und Rückstellung
BFH, Urteil v. 28.2.2024, I R 29/21
Für eine Pensionsverpflichtung darf eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG nur gebildet werden, wenn und soweit die Pensionszusage schriftlich erteilt ist; die Pensionszusage muss eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten.
3 Kapitalanlage & Versicherung
3.1 Unfall ohne Fahrerlaubnis und Regress der Versicherung
AG Lörrach, Urteil v. 13.11.2023, 3 C 448/22
4 Land- und Forstwirtschaft
4.1 Wann muss eine Entschädigung wegen Verlegung einer Erdgasleitung versteuert werden?
Niedersächsisches FG, Urteil v. 31.8.2023, 4 K 36/22
Die Revision wurde zugelassen, ein Aktenzeichen des BFH ist nicht bekannt. Die Entscheidung hat erhebliche steuerliche Bedeutung für die Empfänger entsprechender Zahlungen, da eine Versteuerung bei Zufluss eine sofortige Versteuerung – i. d. R. mit entsprechend hoher Steuerprogressionswirkung – zur Folge hat.
5 Lohn und Gehalt
5.1 Mitarbeiterbeteiligungsprogramme: Ausschluss von Arbeitnehmern
FG Düsseldorf, Urteil v. 14.12.2023, 8 K 9/22 H (L)
Die Finanzverwaltung stuft auch ruhende Dienstverhältnisse derzeit noch als gegenwärtige Dienstverhältnisse ein (BMF, Schreiben v. 16.11.2021). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vom Ausgang des anhängigen Revisionsverfahrens, Az. beim BFH VI R 4/24, wird wohl abhängen, ob dieser Standpunkt weiterhin gehalten wird.
5.2 Wann die Kosten für ein Führungszeugnis kein steuerbarer Arbeitslohn sind
BFH, Urteil v. 8.2.2024, VI R 10/22
Da die Erstattung der Aufwendungen für die Einholung der erweiterten Führungszeugnisse im Urteilsfall schon keinen steuerbaren Arbeitslohn darstellt, musste der BFH im Streitfall nicht über eine etwaige Steuerfreiheit der Zahlungen entscheiden. Ebenso offen lässt der BFH, inwieweit die Urteilsgrundsätze auch auf verpflichtende, aber reguläre Führungszeugnisse übertragbar sind. Hier scheint weiterhin Vorsicht geboten.
6 Private Immobilienbesitzer
6.1 Veräußerungszustimmung: Gegen wen muss die Klage gerichtet werden?
BGH, Urteil v. 22.3.2024, V ZR 141/23
Auch in einer Zweiergemeinschaft – wie hier – gilt nichts anderes. Eine Zweiergemeinschaft unterliegt den üblichen Verwaltungsregeln des Wohnungseigentumsgesetzes.
In einem Beschlussklageverfahren ist der klagende Eigentümer von der Vertretung der Gemeinschaft ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass eine verwalterlose Gemeinschaft durch die übrigen Eigentümer gemeinschaftlich vertreten wird.
Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er die verwalterlose GdWE im Prozess allein. Dies gilt sinngemäß auch für die auf die Zustimmung zur Veräußerung gerichtete Klage.
7 Sonstige Steuern
7.1 Schenkungsteuer bei der Errichtung einer Familienstiftung
BFH, Urteil v. 28.2.2024, II R 25/21
Eine darüberhinausgehende Privilegierung sei dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG nicht zu entnehmen. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich auf das Verhältnis des Zuwenden...