1 Arbeitsrecht

1.1 Keine Einstellung eines Schwerbehinderten wegen fehlender gesundheitlicher Eignung: keine Diskriminierung

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil v. 20.3.2024, 3 Ca 1654/23

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Im gesamten Bewerbungsprozess müssen Arbeitgeber besondere Vorschriften beachten, wenn sich bei ihnen Menschen mit einer Behinderung bewerben. Oftmals sehen sie sich im Fall einer Absage oder einer Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch mit AGG-Entschädigungsklagen wegen einer vermeintlichen Diskriminierung konfrontiert. Erst kürzlich hat das Bundesarbeitsgericht einem schwerbehinderten Bewerber eine Entschädigung zugesprochen, weil der Betriebsrat womöglich nicht über seine Bewerbung informiert wurde. Gerade im öffentlichen Dienst sind die Anforderungen an Arbeitgeber noch höher.

2 GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer

2.1 Grundstücksunternehmen: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Teilverkauf?

FG Düsseldorf, Urteil v. 21.12.2023, 14 K 1546/22 G

Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Rechtsfortbildung zugelassen. Ob die Klägerin den Weg zum BFH einschlagen wird, ist noch nicht bekannt.

2.2 Erweiterte Gewerbeertragskürzung bei einer Immobilienverwaltungsgesellschaft

BFH, Urteil v. 22.2.2024, III R 13/23

Damit weicht der Senat nicht von dem BFH-Urteil vom 16.09.2021, IV R 7/18, BStBl 2022 II S. 767, ab, in dem dieser Senat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung nunmehr davon ausgeht, dass auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen ist. Anders als in dem der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt steht im Streitfall die Besteuerung einer Besitzkapitalgesellschaft in Rede

2.3 Earn-Out-Zahlungen bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils: steuerliche Behandlung?

BFH, Urteil v. 9.11.2023, IV R 9/21

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb Gewinne, die bei der Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), erzielt werden. Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG ist nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteils am Betriebsvermögen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) übersteigt.

3 Lohn und Gehalt

3.1 Betriebsveranstaltung mit beschränkten Teilnehmerkreis: Lohnsteuerpauschalierung möglich?

BFH, Urteil v. 27.3.2024, VI R 5/22

Nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben, wenn er Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen zahlt. Streitig ist, ob die bisherige Rechtsprechung des BFH, wonach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen) nur anwendbar ist, wenn die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht, auch nach Einfügung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, insbesondere mit dessen Legaldefinition in Satz 1, weiterhin Anwendung findet.

3.2 Zur Folge einer verspäteten Pauschalbesteuerung bei Betriebsveranstaltungen

BSG, Urteil v. 23.4.2024, B 12 BA 3/22 R

4 Private Immobilienbesitzer

4.1 Ermittlung der kürzeren Nutzungsdauer für Gebäudeabschreibung

BFH, Urteil v. 23.1.2024, IX R 14/23

Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG können anstelle der Absetzungen nach Satz 1 der Vorschrift die der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes entsprechenden AfA vorgenommen werden. Nutzungsdauer im gesetzlichen Sinne ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann (§ 11c Abs. 1 Satz 1 EStDV). § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG räumt dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein ("können"), ob er sich mit dem typisierten festen AfA-Satz nach Satz 1 der Vorschrift zufriedengibt oder eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer geltend macht. Fraglich war im Urteilsfall u. a., wie der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer i. S. d. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erbracht werden kann.

4.2 Kündigung wegen Eigenbedarfs auch bei angespanntem Wohnungsmarkt zulässig?

LG Berlin, Urteil v. 25.1.2024, 67 S 264/22

Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund interessant, dass es vielerorts einen angespannten Wohnungsmarkt gibt, der sich in den nächsten Jahren voraussichtlich verschlimmern wird. Das gilt vor allem für Metropolen wie Berlin, Hamburg, München und Stuttgart, in denen es kaum erschwingliche Wohnungen gibt. Hier müssen Vermieter damit rechnen, dass Gerichte die Fortsetzung des Mietverhältnisses zumindest für einen befristeten Zeitraum anordnen. Das dürfen sie allerdings nicht zwangsläufig. Vor allem muss der Mieter konkret darlegen und nachweisen können, dass er sich hinreichend um eine neue Wohnung bemüht hat. Das gilt auch, wenn er kaum eine Chance auf dem Wohnungsmarkt hat.

Allerdings müssen Gerichte nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung genau begründen, weshalb sich Mieter auf einen Härtefall berufen können, wie dies das Landgericht Berlin getan hat. Das ergibt sich aus einem Urteil des BGH vom 22.05.2019, VIII ZR 180/18. Wichtig ist dabei auch, dass das Gericht einen Sachverständigen herangezogen hat.

4.3 Mieter mit Behinderung: Darf er eine barrierefreie Dusche einbauen

LG Wuppertal, Hinweisbeschluss v. 29.8.2023, 8 S 5/23

Aus dem Beschluss ergibt sich, dass behinderte Menschen nicht immer von ihrem Vermieter verlangen können, dass er ihnen die Durchführung von baulichen Veränderungen erlaubt, wie den Einbau einer barrierefreien Dusche. Inwieweit sie einen Anspruch darauf haben, hängt vielmehr vo...

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