Inkrafttreten: Gilt für Einkünfte nach dem 31.12.2023 bzw. ab VZ 2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG, § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. d EStG

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