Anforderungen an den Belegnachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Hintergrund:
Der Kläger betreibt einen Kraftfahrzeughandel in Form eines Einzelunternehmens. Er verkaufte an einen österreichischen Unternehmer einen gebrauchten Pkw. Auf der Rechnung wurde der Gesamtkaufpreis und in der Spalte Umsatzsteuer ein Hinweis „export“ ausgewiesen. Auch in der Buchhaltung hatte der Kläger den Pkw als exportiert geführt und den Verkauf in der Umsatzsteuererklärung als umsatzsteuerfrei behandelt. Das Finanzamt behandelte die Lieferung als umsatzsteuerpflichtig, da nach Auskunft der Steuerfahndung der Erwerber ein Scheinunternehmen sei, die Tätigkeit ausschließlich im Inland erbracht wurde und das Fahrzeug nicht nach Österreich verbracht wurde, sondern an einen inländischen Abnehmer weiterveräußert wurde. Hiergegen richtet sich die Klage.
Entscheidung:
Das Gericht folgte dem Finanzamt und wies die Klage als unbegründet ab. Nach Ansicht des Gerichts wurden im Streitfall die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerfreiheit nicht erfüllt, da der Belegnachweis durch den Kläger nicht erbracht wurde. Entscheidend war, dass die Rechnung keinen Hinweis auf eine Steuerbefreiung aufgrund einer innergemeinschaftlichen Lieferung enthielt. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung sind die umsatzsteuerlichen Rechnungsanforderung für eine Steuerbefreiung zwar nicht zwingend erforderlich und können durch andere Belege mit gleichwertiger Aussagekraft ersetzt werden, derartige Unterlagen waren vorliegen aber nicht vorhanden. Insbesondere kann der fehlende Umsatzsteuerausweis ebenso wie der Hinweis im Kaufvertrag ’netto export’ nicht als gleichwertige Angabe anerkannt werden. Der Grund für die Steuerfreistellung gehört aber zum unverzichtbaren Kernbereich einer Rechnung. Darüber hinaus wurde der Bestimmungsort nicht benannt. Hierfür ist stets eine kommunale Ortsbezeichnung erforderlich; eine reine Bezeichnung des Zielstaates ist nicht ausreichend.
(FG Hamburg Urteil vom 28.02.2012 - 5 K 10/10)
Praxishinweis:
Voraussetzung für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist das Beachten verschiedener formaler Vorschriften und Nachweise. Mit Wirkung zum 1.1.2012 wurden die Nachweispflichten für steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen durch die Einführung der sog. Gelangensbestätigung geändert. Das Urteil ist aber immer noch von Relevanz, da momentan nicht beanstandet wird, wenn der Nachweis noch durch die bislang üblichen Beleg- und Buchnachweise erbracht werden. Die Nichtbeanstandungsregelung soll bis zu einer erneuten Überarbeitung der Nachweispflichten gelten.
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
407
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
391
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
355
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
350
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
293
-
Anschrift in Rechnungen
266
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
220
-
Teil 1 - Grundsätze
217
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
210
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2051
-
Unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils
23.12.2025
-
Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs
23.12.2025
-
Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG
22.12.2025
-
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan
22.12.2025
-
Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
22.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
18.12.2025
-
Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
17.12.2025
-
Anwendungsbereich des § 64 EStG
17.12.2025