Alle am 12.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Steuerbarkeit des geldwerten Vorteils aus einer Nutzungsentgeltminderung nach Zeichnung weiterer Genossenschaftsanteile einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft | Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 EStG. | |
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten | Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen. | |
Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft | Für die Beurteilung der Frage, ob eine unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft als neue Gesellschafterin im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 4 des Grunderwerbsteuergesetzes gilt, weil an ihr mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, ist nur auf die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft abzustellen. Eine zuvor bereits bestehende Beteiligung des neuen Gesellschafters der Kapitalgesellschaft an der grundbesitzenden Personengesellschaft ist unerheblich. | |
Zur schuldbefreienden Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren | Zahlt der Drittschuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren gemäß § 24 Abs. 1 i.V.m. § 82 der InsO schuldbefreiend auf ein Konto des späteren Insolvenzschuldners, vereinnahmt dieser das Entgelt für die von ihm umsatzsteuerpflichtig erbrachte Leistung abschließend, so dass keine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 4 InsO vorliegt. |
Alle am 5.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
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Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
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Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat
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Streitwert bei Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
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Klage eines Rechtsanwalts in eigener Sache
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Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
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Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
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Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
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Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
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Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026