Alle am 22.03.2017 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Unternehmereigenschaft einer Gemeinde | Eine wirtschaftliche Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts liegt nicht vor, wenn die vereinnahmten Beiträge nur einen kleinen Teil der Kosten decken. | |
Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Richter | Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist nicht steuerbar | |
Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung | Bei zeitlich gestreckter Zahlung fällt der Veräußerungserlös anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zum Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen an. | |
Nachträgliche Anschaffungskosten aufgrund Neuregelung durch das MoMiG | Das BMF wird zum Verfahrensbeitritt aufgefordert, um Stellung dazu zu nehmen, inwieweit nach Inkrafttreten des MoMiG nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind. | |
Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs | Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war in 2006/2007 steuerpflichtig. | |
Ausgleichsfähiger Verlust aufgrund vorgezogener Einlage nur bei Leistung in das Gesamthandsvermögen | Als Einlage i.S. der bis zum Inkrafttreten des § 15a Abs. 1a EStG geltenden Rechtsprechungsgrundsätze zur "vorgezogenen Einlage" kommen nur Leistungen des Kommanditisten in das Gesamthandsvermögen in Betracht. | |
Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte | Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Altersvorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können. | |
Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag | Bei Vertragsänderung vor Fälligkeit unter Vereinbarung eines späteren einheitlichen Fälligkeitszeitpunkts für die Zinsen entsteht die Zahlungspflicht erst zu diesem Zeitpunkt und die Zinsen fließen erst mit dem tatsächlichen Eingang zu. |
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024