Erbschaftsteuer keine rückwirkende Korrektur

Selbst wenn das BVerfG die Einschätzung des BFH bestätigen und das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklären sollte, stehen die Chancen ein Steuerrückerstattung schlecht.

Dies erklärte der Präsident des Berufsverbandes Deutsches Forum für Erbrecht, Anton Steiner, am Mittwoch in München. Schon beim Urteil 2006 habe Karlsruhe das verfassungswidrige Gesetz bis zur Neuregelung 2009 in Kraft gelassen, um Haushaltslöcher zu vermeiden.

Erben könnten ihren Steuerbescheid jetzt mit einem Einspruch unter Hinweis auf den aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs offen halten, sagte Steiner. Üblich und zu erwarten sei, dass die Finanzämter demnächst die Steuerbescheide von sich aus unter Vorbehalt stellen, um eine Flut von Einsprüchen zu vermeiden.

Das Forum für Erbrecht begrüßte die Entscheidung des BFH, weil die unterschiedliche Besteuerung sehr ungerecht sei. Zum Beispiel könnten 300 Wohnungen als Wohnungsunternehmen völlig steuerfrei vererbt werden, aber der Erbe einer einzigen Wohnung werde besteuert. "Wer 100 Millionen Euro Betriebsvermögen erbt, kann doch ohne Probleme die Erbschaftsteuer aufbringen", sagte Steiner. Das Verfassungsgericht werde den Gesetzgeber hoffentlich zu einer Korrektur zwingen. Weil der Fiskus Einnahmen brauche, bedeute die Steuerbefreiung des einen immer höhere Steuern für die anderen.

Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass das Erbschaftssteuerrecht vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Das Gericht habe das in früheren Entscheidungen ähnlich bewertet, sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch in Berlin, nachdem der BFH das Recht als verfassungswidrig eingestuft hatte.

dpa

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