Finanzielle Eingliederung einer GmbH in eine GbR

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen einer GbR und einer GmbH nicht besteht, wenn die GbR nicht an der GmbH und die Alleingesellschafterin der GmbH nicht mehrheitlich an der GbR beteiligt ist.

Keine umsatzsteuerliche Organschaft

Für das Vorliegen einer Organschaft zwischen der GmbH (als potentielle Organgesellschaft) und der GbR (als potentielle Organträgerin) mangele es an der dafür erforderlichen finanziellen Eingliederung. Der Organträger
müsse über eine eigene Mehrheitsbeteiligung an der Organgesellschaft verfügen, die sich entweder aus einer unmittelbaren Beteiligung oder mittelbar aus einer über eine Tochtergesellschaft gehaltenen Beteiligung ergibt. Es reiche nicht aus, wenn die Alleingesellschafterin der GmbH zu 1/3 (später 50 %) an der GbR
beteiligt sind.

FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.5.2018, 4 K 38/17


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