Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Hintergrund:
Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind als Werbungskosten abziehbar. Eine doppelte Haushaltsführung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2 EStG).
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner doppelten Haushaltsführung zusätzlich zu den Kosten für seine Wohnung am Arbeitsort auch Aufwendungen für einen gesondert angemieteten PKW-Stellplatz geltend gemacht. Das Finanzamt lehnte insoweit den Werbungskostenabzug ab. Das Finanzgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Aufwendungen für den Stellplatz keine notwendigen Kosten der doppelten Haushaltsführung seien. Solche Aufwendungen – so das Finanzgericht – zählten nicht zu den Wohnkosten, sondern seien, wie alle Unterhaltskosten für den PKW, mit der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) abgegolten (EFG 2012, S. 243).
Entscheidung:
Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück.
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung seien nicht nur die Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort (begrenzt auf den durchschnittlichen Mietzins einer 60-qm-Wohnung) sowie die Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten und (zeitlich befristete Verpflegungsmehraufwendungen) als Werbungskosten zu berücksichtigen, sondern auch sonstige notwendige Mehraufwendungen. Zu solchen sonstigen notwendigen Mehraufwendungen könnten auch die Kosten für einen PKW-Stellplatz oder eine Garage gehören, wenn die die Anmietung beispielsweise zum Schutz des Fahrzeugs oder aufgrund der angespannten Parkplatzsituation am Beschäftigungsort notwendig sei. Ob das hier zutrifft, wird das Finanzgericht im zweiten Rechtsgang zu prüfen haben.
Hinweis:
Der BFH hat dem Finanzgericht zwei rechtliche Vorgaben mitgegeben, die dieses bei seiner erneuten Entscheidung zu berücksichtigen haben wird:
Zum einen – so der BFH – komme es bei der Prüfung der Notwendigkeit der Stellplatzkosten nicht darauf an, ob das Vorhalten eines PKW am Beschäftigungsort beruflich erforderlich sei. Denn § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG erfasse gerade auch solche Kosten, die – ohne den aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushalt – den Lebensführungskosten zuzurechnen wären.
Zum anderen würden notwendige Aufwendungen für einen Stellplatz oder eine Garage – anders als das Finanzgericht in seiner Vorentscheidung angenommen habe – weder von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten noch von der in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelten allgemeinen Entfernungspauschale erfasst. Insoweit handele es sich nicht um beschränkt abzugsfähige berufliche Mobilitätskosten, sondern um sonstige Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
BFH Urteil v. 13.11.2012, VI R 50/11, veröffentlicht am 13.2.2013
Alle am 13.2.2013 veröffentlichten Entscheidungen
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024