Hallenboden einer Logistikhalle ist keine Betriebsvorrichtung

Hallenboden mit besonderer Tragfähigkeit
Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag Grundstücke. Die Höhe des endgültigen Kaufpreises war dabei von verschiedenen Modalitäten abhängig. Die Verkäuferin war verpflichtet, auf den Grundstücken ein Logistikzentrum zu errichten. Von dem Kaufpreis entfiel ein Teilbetrag auf Betriebsvorrichtungen und sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter. Eine vorläufige und von den Parteien fortzuschreibende Anlage zum Vertrag über eine Schätzung des Kaufpreises der potentiellen Betriebsvorrichtungen und beweglichen Wirtschaftsgüter enthielt u. a. den Hallenboden über 50.000 qm mit besonderer Tragfähigkeit. Die anteiligen Kosten wurden geschätzt.
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Das Finanzamt setzte in einem unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid die Grunderwerbsteuer fest. Es legte dabei den Gesamtkaufpreis abzüglich der Kosten für die Betriebsvorrichtung zugrunde. Dagegen wurden die geschätzten Kosten für den Hallenboden nicht mindernd berücksichtigt. Die Klägerin legte dagegen Einspruch ein. Mit diesem begehrte sie, dass die Bemessungsgrundlage unter anderem auch um die Kosten für den Hallenboden mit besonderer Tragfähigkeit zu reduzieren sei. Mit Einspruchsentscheidung wurde der Einspruch der Klägerin zurückgewiesen. Die Klägerin erhob darauf Klage.
Keine Betriebsvorrichtung
Das Finanzgericht sieht die Klage als unbegründet an und den vorläufigen Grunderwerbsteuerbescheid als rechtmäßig. Nach seiner Auffassung stellt der Hallenboden keine Betriebsvorrichtung dar, sondern ist Teil des Gebäudes und damit bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Die Revision gegen das Urteil wurde – wegen grundsätzlicher Bedeutung – zugelassen.
FG Düsseldorf, Urteil v. 29.08.2018, 7 K 641/18 GE.
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
755
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
681
-
Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag nicht für verfassungswidrig
648
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
559
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
551
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
534
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
481
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
409
-
Teil 1 - Grundsätze
389
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
310
-
Teilzeitbeschäftigung und Nichtrückkehrtage nach dem DBA Schweiz
15.04.2025
-
Leistungen nach Restrukturierungsmaßnahmen des Schweizer Arbeitgebers
15.04.2025
-
Vorrechte und Befreiungen der EU auf die Schenkungsteuer
14.04.2025
-
Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer ist rechtmäßig
14.04.2025
-
Verfassungsmäßigkeit der Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln
14.04.2025
-
Keine Zweifel an Höhe der Säumniszuschläge für die Zeit ab März 2022
14.04.2025
-
Alle am 10.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
10.04.2025
-
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Sportwettensteuer
09.04.2025
-
Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
07.04.2025
-
Berechnung des Kapitalkontos ohne Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen
07.04.2025