Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes nach Realteilung einer Steuerberater-GbR
Die Klägerin ist eine Steuerberater-GbR, die aus der Realteilung einer anderen GbR hervorgegangen ist. Diese hatte nach Aufnahme eines neuen Gesellschafters in einer negativen Ergänzungsbilanz für die Altgesellschafter einen Mandantenstamm passiviert, aber fehlerhaft nicht vollständig abgeschrieben. Im Zuge der Realteilung zu Buchwerten übernahm die Klägerin, die aus 2 der Altgesellschafter besteht, den Mandantenstamm und führte den fehlerhaften Bilanzansatz fort. Nachdem das Finanzamt diesen Fehler entdeckt hatte, nahm es in der ersten offenen Bilanz der Klägerin eine gewinnerhöhende Korrektur vor.
Die hiergegen erhobene Klage wies das Gericht ab. Die Grundsätze des formellen Bilanzzusammenhangs seien auch auf eine real geteilte Personengesellschaft anwendbar. Dies gelte jedenfalls dann, wenn – wie hier - die Realteilung zum Buchwert erfolgt und der fehlerhafte Bilanzansatz ein übernommenes Wirtschaftsgut betreffe. Die Klägerin sei insoweit wie eine Gesamtrechtsnachfolgerin in die steuerliche Rechtsposition der „Alt-GbR“ hineingewachsen. Die für die Buchwertfortführung erforderliche Sicherstellung der steuerlichen Erfassung stiller Reserven sei nur dann gewährleistet, wenn auch die Grundsätze des formellen Bilanzzusammenhangs eingehalten würden. Die vom Senat zugelassene Revision ist beim BFH unter dem Az. VIII R 33/13 anhängig.
FG Münster, Urteil v. 10.4.2013, 13 K 521/09 F
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
675
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
674
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
454
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
-
Anschrift in Rechnungen
429
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
421
-
Teil 1 - Grundsätze
412
-
Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell
20.12.2024
-
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
-
Alle am 18.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024
-
Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
-
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
-
Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024