Tz. 2
Stand: EL 137 – ET: 06/2024
Für die Inanspruchnahme der AfA sind die abnutzbaren Wirtschaftsgüter (WG) des Anlagevermögens zu unterscheiden in:
abnutzbare bewegliche WG | abnutzbare immaterielle WG | abnutzbare unbewegliche WG |
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wie
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wie
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wie
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Tz. 3
Stand: EL 137 – ET: 06/2024
Bewegliche Wirtschaftsgüter können sein
Immaterielle Wirtschaftsgüter (wie z. B. ein Patent) gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern.
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