(1) Die regionalen Preis- und Lohnverhältnisse üben im Gegensatz zu den in den Abschnitten 2.09 bis 2.15 aufgeführten wirtschaftlichen Ertragsbedingungen einen unmittelbaren Einfluß auf den Reinertrag aus. Sie sind daher im Bewertungsgang gesondert zu behandeln. Abgegolten sind die Auswirkungen der durchschnittlichen Erzeugnis- und Betriebsmittelpreise sowie der Löhne des Gebiets um Hannover. Für regionale Abweichungen von diesen Preis- und Lohnverhältnissen sind Ab- oder Zurechnungen an der Zwischensumme vorzunehmen, die sich aus den b EMZ nach Berücksichtigung der in Abschnitten 2.09 bis 2.15 genannten wirtschaftlichen Ertragsbedingungen ergibt.

 

(2) Die Höhe der Ab- oder Zurechnungen bemißt sich nach dem Grad der Wirksamkeit regionaler Preis- und Lohnabweichungen. Der Grad der Wirksamkeit wird bestimmt durch die anteilige Zusammensetzung von Rohertrag ohne Mietwert der Wohnung (Rohertragsstruktur) und Aufwand in den Betrieben (Aufwandsstruktur) und von dem Verhältnis von Rohertrag und Aufwand gegenüber dem Reinertrag (Rohertragskoeffizienten - RoK - und Aufwandskoeffizienten - AufwK).

 

(3) Die Rohertragsstruktur ist sowohl abhängig von der Art der Bodennutzung als auch von Art und Umfang der Tierhaltung. Sie ist für die gegendüblichen Verhältnisse in Anlehnung an die in der folgenden Tabelle enthaltenen Werte abzuleiten. Preisneutrale Rohertragsanteile sind die in den Spalten Zuckerrüben, andere Bodenerzeugnisse und sonstige Erträge enthaltenen Anteile. Sie bleiben ebenso wie unwesentliche Rohertragsanteile, im Einzelfall bis zu 2 v. H., außer Ansatz. Erträge aus "anderen tierischen Erzeugnissen" sind nur anzusetzen, soweit sie regional von Bedeutung sind.

 

(4) Die Aufwandsstruktur der Betriebe ist weniger stark differenziert. Diese Tatsache beruht darauf, daß die in den einzelnen Bodennutzungssystemen festgestellten Anteile für Lohn und Futtermittel sich nur geringfügig unterscheiden und bereits die Hälfte des Aufwandes ausmachen. Die übrigen Aufwandsanteile sind als preisneutral anzusehen.

 

(5) Das Verhältnis von Rohertrag beziehungsweise Aufwand zum Reinertrag wird durch Koeffizienten ausgedrückt. Ihre Höhe bemißt sich nach der Vorstufe der Betriebzahl, die sich aus der Teilung der Zwischensumme des Absatzes 1 letzter Satz durch die Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung einschließlich anteiliger Hof- und Gebäudeflächen usw. (vgl. Abschnitt 1.14) ergibt.

Tabelle L 20

Rohertrags- und Aufwandskoeffizienten

(feste Sätze)
Vorstufe der Betriebszahl Rohertragskoeffizient Aufwandskoeffizient
bis 22 12,0 11,0
  23-27 11,25 10,25
  28-32 10,5 9,5
  33-37 10,0 9,0
  38-42 9,5 8,5
  43-47 9,0 8,0
  48-52 8,5 7,5
  53-57 8,2 7,2
  58-62 7,9 6,9
  63-67 7,6 6,6
  68-72 7,3 6,3
  73-77 7,0 6,0
  78-82 6,8 5,8
  83-87 6,6 5,6
  88-92 6,4 5,4
  93-97 6,2 5,2
  98 und mehr 6,0 5,0
 

(6) Bei der Berechnung der regionalen Preisabweichungen auf der Ertragsseite ist von folgenden Verhältnissen auszugehen.

 

1.

Bei Getreide sind die Verhältnisse des Wirtschaftsjahres 1963/64 zugrunde zu legen. Als Basis gelten die durchschnittlichen Richtpreise für Weizen, Roggen und Gerste der den Preiskreisen 9 entsprechenden Handelsplätze. Die Handelsplätze ergeben sich aus der Anlage 2 zum Gesetz zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 26. Juli 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 455); die Preiskreise ergeben sich aus der Abweichung des Preises in DM je Tonne gegenüber dem des Handelsplatzes Duisburg.

Tabelle L 21

Preisabweichungen bei den Getreidearten vom Basispreis und Rohertragsabweichungen in v. H. (Grundlage Tabelle L 19)
Preiskreis Getreideart Preisabweichung in v. H. Rohertragsabweichung bei den Bodennutzungssystemen*)
Z K H HG I HG II GH GF
  Weizen + 2,94 + 0,38 + 0,35 + 0,32 + 0,18 + 0,12 + 0,12
1 Roggen + 3,25 + 0,13 + 0,16 + 0,13 + 0,13 + 0,13 + 0,10
  Gerste + 3,41 + 0,14 + 0,14 + 0,10
  Zus.   + 0,65 + 0,16 + 0,62 + 0,55 + 0,31 + 0,22 + 0,12
  W + 2,47 + 0,32 + 0,30 + 0,27 + 0,15 + 0,10 + 0,10
2 R + 2,72 + 0,11 + 0,14 + 0,11 + 0,11 + 0,11 + 0,08
  G + 2,86 + 0,11 + 0,11 + 0,09
  Zus.   + 0,54 + 0,14 + 0,52 + 0,47 + 0,26 + 0,18 + 0,10
  W + 2,32 + 0,30 + 0,28 + 0,26 + 0,14 + 0,09 + 0,09
3 R + 2,55 + 0,10 + 0,13 + 0,10 + 0,10 + 0,10 + 0,08
  G + 2,69 + 0,11 + 0,11 + 0,08
  Zus.   + 0,51 + 0,13 + 0,49 + 0,44 + 0,24 + 0,17 + 0,09
  W + 2,16 + 0,28 + 0,26 + 0,24 + 0,13 + 0,09 + 0,09
4 R + 2,39 + 0,10 + 0,12 + 0,10 + 0,10 + 0,10 + 0,07
  G + 2,51 + 0,10 + 0,10 + 0,08
  Zus.   + 0,48 + 0,12 + 0,46 + 0,42 + 0,23 + 0,16 + 0,09
  W + 1,84 + 0,24 + 0,22 + 0,20 + 0,11 + 0,07 + 0,07
5 R + 2,03 + 0,08 + 0,10 + 0,08 + 0,08 + 0,08 + 0,06
  G + 2,13 + 0,09 + 0,09 + 0,06
  Zus.   + 0,41 + 0,10 + 0,39 + 0,34 + 0,19 + 0,13 + 0,07
  W + 1,45 + 0,19 + 0,17 + 0,16 + 0,09 + 0,06 + 0,06
6 R + 1,60 + 0,06 + 0,08 + 0,06 + 0,06 + 0,06 + 0,05
  G + 1,68 + 0,07 + 0,07 + 0,05
  Zus.   + 0,32 + 0,08 + 0,30 + 0,27 + 0,15 + 0,11 + 0,06
  W + 1,00 +...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Basic enthalten. Sie wollen mehr?