Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Zulassung der Revision
Leitsatz (NV)
Ein Schweigen des FG in der Vorentscheidung zur Frage der Zulassung der Revision ist als Nichtzulassung zu verstehen.
Normenkette
Verfahrensgang
FG München |
Tatbestand
Die Revision ist unzulässig. Das FG hat die Revision nicht zugelassen.
Entscheidungsgründe
Der Auffassung der Kläger, daß die Nichtzulassung der Revision im Urteil ausgesprochen werden müßte, kann nicht gefolgt werden. Nach der eindeutigen Gesetzesfassung des § 115 Abs. 1 FGO eröffnet nur die Zulassung die Revision zum BFH. Ein Schweigen des FG ist als Nichtzulassung zu verstehen.
Fundstellen
Haufe-Index 422940 |
BFH/NV 1987, 305 |
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