Entscheidungsstichwort (Thema)
Befugnisse des vollmachtlosen Vertreters
Leitsatz (NV)
Ein als vollmachtloser Vertreter aufgetretener Rechtsanwalt ist befugt - die mangels nachgewiesener Vertretungsmacht unzulässige - Nichtzulassungsbeschwerde zurückzunehmen.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Hamburg |
Gründe
Das Verfahren war in entsprechender Anwendung des § 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung einzustellen. Der als vollmachtloser Vertreter aufgetretene Rechtsanwalt Dr. . . . war befugt, die - mangels nachgewiesener Vertretungsvollmacht unzulässige - Nichtzulassungsbeschwerde zurückzunehmen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens waren ihm als vollmachtlosem Vertreter aufzuerlegen; denn er hat diese Kosten durch das von ihm eingeleitete erfolglose Beschwerdeverfahren veranlaßt (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. April 1968 III B 85/67, BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473 und vom 11. Juli 1975 III R 124/74, BFHE 116, 110, BStBl II 1975, 714).
Fundstellen
Haufe-Index 422801 |
BFH/NV 1991, 469 |
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