Tz. 1463

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

Wegen Grundanwendungsfällen des

Die Thematik der Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft ist derart vielschichtig, dass auch die nachstehende Fallsammlung, in der jeweils auf die Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG eingegangen wird, nicht den Anspruch der Vollständigkeit für sich beanspruchen kann.

Wegen Mehr-/Minderabführungen im Zusammenhang mit Anteilsübertragungen und Umwandlungen s UmwStG Anh 1 Tz 60ff, weiter s vorstehende Tz 1330–1334.

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