Entscheidungsstichwort (Thema)
Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
Leitsatz (redaktionell)
Der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist abzulehnen, wenn die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde als unzulässig zu verwerfen ist.
Normenkette
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 01.12.2000; Aktenzeichen 2 BvR 207/00) |
Gründe
Der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist abzulehnen.
Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluß vom 16.12.1999 als unzulässig verworfen.
Dieser Beschluß ergeht gerichtsgebührenfrei.
Fundstellen
Dokument-Index HI1934958 |
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