Rz. 841

[Autor/Stand] Allgemeines. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode ("Profit Split Method" – PSM) wird zunächst der Gewinn aus einer Transaktion ermittelt, an der mindestens zwei nahestehende Unternehmen beteiligt sind. Dieser Gewinn wird dann in einer wirtschaftlich begründeten Weise aufgeteilt und den beteiligten nahestehenden Unternehmen zugeordnet.[2] Die Transaktionsbezogenheit dieser Methode wird dadurch deutlich, dass nur der gemeinsam erzielte Gewinn aus einem einzelnen, ganz bestimmten Geschäftsvorfall Gegenstand der Aufteilung ist. Dabei ist es – wie auch bei der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode – möglich, gleichartige Geschäfte zu einem Geschäft zu gruppieren und zusammenzufassen (Rz. 809). Zur konkreten Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode enthielten lange weder Gesetz noch Verwaltungsvorschriften spezifische Regelungen. Vielmehr wurde lediglich in den VWG-Verfahren auf die Ausführungen in Tz. 3.5 ff. OECD-Leitlinien 1995 (jetzt Tz. 2.114 ff. OECD-Leitlinien 2022) verwiesen.[3] Die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode blieb Gegenstand von Diskussionen. In den Jahren 2016 und 2017 legte die OECD Diskussionsentwürfe hinsichtlich der Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode vor und lud zu öffentlichen Konsultationen ein. Die im Juni 2018 veröffentlichten überarbeiteten Leitlinien zur Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode enthalten erstmals Konkretisierungen zur Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode und ersetzen Kapitel II, Teil III, Abschnitt C der bisher bestehenden OECD-Leitlinien 2017.[4] Auch das EU JTPF veröffentlichte im März 2019 ergänzende und unterstützende Erläuterungen zu den von der OECD veröffentlichten überarbeiteten Leitlinien zur Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode.[5]

 

Rz. 842

[Autor/Stand] Anwendungsbereiche. Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ist eine sog. zweiseitige Methode, bei der für die Ableitung angemessener Verrechnungspreise beide an einer Transaktion beteiligten nahestehenden Unternehmen betrachtet werden.[7] Diese zweiseitige Betrachtungsweise lässt sich durch die aus der BFH-Rechtsprechung abgeleitete Denkfigur des "doppelten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters" rechtfertigen,[8] die mittlerweile auch in das Außensteuergesetz aufgenommen wurde.[9] Im Unterschied zur geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode handelt es sich bei der Wiederverkaufspreismethode, der Kostenaufschlagsmethode und der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode nur um sog. einseitige Methoden, weil bei diesen auf die Verhältnisse eines an einer Transaktion beteiligten Unternehmens für die Ableitung angemessener Verrechnungspreise abgestellt wird, z.B. die Bruttomarge des Eigenhändlers, die Kosten des Dienstleisters oder die Nettomarge des Kommissionärs. Die (Gewinn-)Situation des anderen an der Transaktion beteiligten Unternehmens bleibt dagegen außen vor.

Aufgrund der zweiseitigen Betrachtung bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode eignet sich diese Methode insbesondere bei hoch integrierten Geschäftstätigkeiten.[10] Ebenso soll die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode beim Einsatz einzigartiger und hoch rentierlicher immaterieller Wirtschaftsgüter oder bei sonstigen besonders wertvollen Beiträgen einer Partei zum Zuge kommen.[11] In diesen Fällen stehen nämlich meist überhaupt keine verlässlichen durch tatsächlichen Fremdvergleich ableitbaren Vergleichswerte über angemessene Preise oder Margen zur Verfügung. Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ermöglicht somit in den Fällen, in denen durch tatsächlichen Fremdvergleich ermittelte Werte als Vergleichsmaßstäbe nicht zur Verfügung stehen, dennoch eine dem Grundsatz des Fremdvergleichs entsprechende Verrechnungspreisermittlung vorzunehmen. Durch die zweiseitige Betrachtung ist auch die erforderliche Flexibilität gegeben, um die individuellen Beiträge der beteiligten nahestehenden Unternehmen für die Verrechnungspreisermittlung zu berücksichtigen.[12] Im Umkehrschluss ist die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode daher grundsätzlich nicht anwendbar, wenn ein nahestehendes Unternehmen lediglich einfache Beiträge (insbesondere als Routineunternehmen) im Rahmen einer Transaktion erbringt und insofern verlässliche Vergleichswerte zur Verfügung stehen.

 

Rz. 843

[Autor/Stand] Aufteilung von Ergebnissen. Die Begriffe geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode bzw. "Profit" Split Method lassen zwar zunächst erwarten, dass es hierbei nur um die Aufteilung von Gewinnen geht. Dies trifft allerdings nicht zu. Vielmehr soll die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode auch in Verlustfällen zur Anwendung kommen und den einzelnen nahestehenden Personen dann entsprechende Anteile am Verlust zuweisen.[14] Insofern wäre der Begriff "Erge...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge