Kurzbeschreibung

Wenn sich wesentliche Vertragsbedingungen ändern, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer spätestens an dem Tag unterrichten, an dem sie wirksam werden.

Information über die Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer spätestens an dem Tag unterrichten, an dem die Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen wirksam werden (§ 3 Satz 1 NachwG). Das ist nur dann entbehrlich, wenn die Änderung auf einer Änderung gesetzlicher Vorschriften, von Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen beruht.

Rechtlicher Hintergrund

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG hat der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen (soweit sie sich nicht bereits aus einem schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag ergeben), die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen müssen an dem Tag, an dem sie wirksam werden, mitgeteilt werden (§ 3 Satz 1 NachwG). Die Mitteilung muss vollständig und schriftlich erteilt werden.

Weitere Arbeitshilfen zum Nachweisgesetz:

  • Alle wesentlichen Vertragsbedingungen im Überblick
  • Alle wesentlichen Vertragsbedingungen als Anschreiben an Arbeitnehmer
  • Nachweisgesetz, Information der Arbeitnehmer über Kündigungsverfahren
  • FAQ´s zum Nachweisgesetz
  • Überblicksseite rund um das Thema Nachweis von Arbeitsbedingungen und Arbeitsvertrag

Mitteilung geänderter Arbeitsbedingungen gemäß § 3 NachwG

Folgende Arbeitsbedingungen haben sich seit dem Vertragsschluss zwischen .................................................. (Arbeitgeber) und .................................................. (Arbeitnehmer) geändert[1]:

..................................................

..................................................

..................................................

Die Änderung der Vertragsbedingungen ist ab ......................... (Datum) wirksam.

..................................................
Ort, Datum
..................................................
Arbeitgeber

Auf Kopie:

Ich habe heute eine im Original unterzeichnete Abschrift dieses Nachweises erhalten.

..................................................
Ort, Datum
..................................................
Arbeitgeber
[1] Nicht anzugeben sind die Änderung gesetzlicher Vorschriften, die Änderung von Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen oder kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen.

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