Rz. 15
Die Verfahrensabläufe der in der ImmoWertV geregelten 3 Verfahrensvarianten des Ertragswertverfahrens können schematisch wie folgt dargestellt werden:
Verfahrensvarianten des Ertragswertverfahrens
Bei gleichen Ausgangsdaten führen alle 3 Verfahrensvarianten zu gleichen Ertragswerten, denn sie sind mathematisch identisch. Es handelt sich insoweit lediglich um unterschiedliche Darstellungen der Ergebnisse. Alle 3 Verfahrensvarianten entsprechen internationalen Standards. Das allgemeine und das vereinfachte Ertragswertverfahren werden allerdings als Standardverfahren angesehen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass unter den Begriff des Ertragswertverfahrens im Rahmen der Verkehrswertermittlung noch weitere – nicht in der ImmoWertV geregelte – renditeorientierte Wertermittlungsverfahren zu subsumieren sind, wie z. B. das sog. Discounted Cash Flow Verfahren (DCF-Verfahren).
Rz. 16
In der steuerlichen Bewertung wird an die Standardverfahren zur Ertragswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs, das allgemeine und das vereinfachte Ertragswertverfahren, angeknüpft. Die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes wurde in Anlehnung an das allgemeine Ertragswertverfahren nach § 28 ImmoWertV geregelt. Die Ermittlung des Grundsteuerwerts nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes orientiert sich nunmehr am vereinfachtenErtragswertverfahren nach § 29 ImmoWertV.
Rz. 17
Das vereinfachte Ertragswertverfahren verzichtet im Unterschied zum allgemeinen Ertragswertverfahren über die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen auf die modellhafte Aufspaltung des jährlichen Reinertrags des Grundstücks in einen Boden- und Gebäudeertragsanteil. Der jährliche Reinertrag des Grundstücks (aus dem Grund und Boden sowie dem Gebäude) wird ohne Abzug einer Bodenwertverzinsung über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen unter Heranziehung des aus dem Marktgeschehen abgeleiteten Liegenschaftszinssatzes kapitalisiert. Der am Ende der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen verbleibende – wertbeständige – Bodenwert wird nach Abzinsung auf den Wertermittlungsstichtag zusätzlich erfasst.
Strukturelle Unterschiede zwischen dem allgemeinen und vereinfachten Ertragswertverfahren
Rz. 18
Durch mathematische Umstellungen lässt sich das allgemeine Ertragswertverfahren in das vereinfachte Ertragswertverfahren überführen. Bei gleichen Ausgangsdaten führen beide Verfahren daher mathematisch zum gleichen Ergebnis. Hierzu folgendes Beispiel:
Ausgangsdaten:
jährlicher marktüblich erzielbarer Rohertrag |
240.000 EUR |
jährliche Bewirtschaftungskosten gesamt |
34.800 EUR |
bestehend aus: |
Verwaltungskosten |
12.000 EUR |
|
Instandhaltungskosten |
10.800 EUR |
|
Mietausfallwagnis |
12.000 EUR |
Bodenwert |
250.000 EUR |
Liegenschaftszinssatz |
5 % |
wirtschaftliche Restnutzungsdauer |
40 Jahre |
keine objektspezifischen Grundstücksmerkmale |
|
Ermittlung des Ertragswerts bei Anwendung des allgemeinen bzw. des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach der ImmoWertV
|
allgemeines Ertragswertverfahren |
|
vereinfachtes Ertragswertverfahren |
jährlicher marktüblicher Rohertrag |
|
240.000 EUR |
|
240.000 EUR |
Bewirtschaftungskosten |
|
34.800 EUR |
|
34.800 EUR |
jährlicher Reinertrag |
|
205.200 EUR |
|
205.200 EUR |
Anteil des Bodenwerts am Reinertrag (Bodenwertverzinsungsbetrag: 5 % von 250 000 EUR) |
|
12.500 EUR |
|
|
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen |
|
192.700 EUR |
|
|
Kapitalisierungsfaktor (40 Jahre, 5 %) |
x |
17,16 |
x |
17,16 |
Barwert des Reinertrags |
|
|
|
3.521.232 EUR |
Ertragswert der baulichen Anlagen |
|
3.306.732 EUR |
|
|
Bodenwert |
+ |
250.000 EUR |
|
250.000 EUR |
Abzinsungsfaktor (40 Jahre, 5 %) |
|
|
x |
0,1420 |
Bodenwert abgezinst |
|
|
+ |
35.500 EUR |
vorläufiger Ertragswert |
|
3.556.732 EUR |
|
3.556.732 EUR |
zusätzliche Marktanpassung |
+/- |
0 |
+/- |
0 |
marktangepasster vorläufiger Ertragswert |
|
3.556.732 EUR |
|
3.556.732 EUR |
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) |
|
0 |
|
0 |
Summe |
|
3.556.732 EUR |
|
3.556.732 EUR |
Verkehrswert (Ertragswert) |
|
3.560.000 EUR |
|
3.560.000 EUR |