GKV-Monatsmeldung: Nicht alle Krankenkassen können liefern
Nicht alle Krankenkassen sind derzeit in der Lage, die neuen GKV-Monatsmeldungen vollständig zu verarbeiten. Und das, obwohl die Meldepflicht seit 1.1.2012 für alle Arbeitnehmer besteht, die mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausüben.
Bei einigen Krankenkassen werden die Meldungen zwar angenommen, können aber noch nicht weiterverarbeitet werden.
Verzögerungen liegen in der Natur der Sache
Das trifft für viele Betriebs- und Innungskrankenkassen zu, deren IT-Dienstleister das „ISKV-Verfahren“ derzeit noch pilotiert. Die Freigabe ist zwar in Kürze geplant, bislang sind Rückmeldungen an die Arbeitgeber jedoch nicht möglich.
Selbst Kassen wie die KKH, die das Meldeverfahren technisch in all seinen Komponenten abwickeln können, rechnen durch die mehrfachen Hin- und Rückmeldungen auf beiden Seiten (durch Krankenkassen und Arbeitgeber) mit Zeitverzögerungen.
Eingehende Meldungen teilweise fehlerhaft
Diese Befürchtung scheint berechtigt, denn die Module zur Monatsmeldung scheinen in vielen Entgeltabrechnungsprogrammen noch unter die Rubrik „Bananensoftware“ zu fallen – soll heißen: Sie müssen noch beim Anwender reifen. Eine Vielzahl von Meldungen geht bei den Kassen mit falschen, für den Datensatz gar nicht vorgesehen Kennzeichen ein. Die Folge ist: Die Meldungen können nicht verarbeitet werden.
Fehlt die Meldung, wird angefordert
Auch scheinen bislang nicht alle Arbeitgeber von der Meldepflicht zu wissen. Die BARMER GEK hat (Stand Mitte Februar) bereits feststellen können, dass noch nicht alle meldeverpflichteten Arbeitgeber die GKV-Monatsmeldung für den Januar abgegeben haben.
Die BARMER GEK ist in der Lage, die jeweiligen Monatsmeldungen der Arbeitgeber anzunehmen, auszuwerten und auch die geforderten Antwortdatensätze zu erstellen. Die ersten Rückmeldungen an verschiedene Arbeitgeber wurden bereits verschickt und das Gros soll in Kürze auf den Weg gehen, wie uns ein Sprecher der Kasse mitteilte.
Die BARMER GEK will auch in den kommenden Tagen starten, ausstehende GKV-Monatsmeldungen anzufordern, bei denen die Kasse von Mehrfachbeschäftigungen weiß, aber noch keine Meldung durch den Arbeitgeber eingegangen ist.
Mehrarbeit nur in wenigen Fällen
Nachteile für die Arbeitnehmer sind allerdings nicht zu erwarten - trotz schleppendem Start des Meldedialogs. Auch wird die Mehrarbeit durch Rückrechnungen in der Entgeltabrechnung derzeit noch auf wenige Fälle beschränkt sein. Denn die Krankenkassen teilen 2012 nur in den Gleitzonenfällen das für die Berechnung maßgebliche Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen mit.
Die Zahl der Fälle dürfte sowieso sehr gering sein, in denen bei mehr als einer versicherungspflichtigen Beschäftigung das Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen noch in der Gleitzone bis 800 EUR liegt. Denn für Minijobber in einer (oder mehreren) versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung(en) ist keine GKV-Monatsmeldung abzugeben.
Der meiste Aufwand entsteht offensichtlich durch das Meldeverfahren selbst - und das, ohne dass irgend ein durchschlagender erkennbarer Vorteil damit verbunden wäre.
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