Praxisübergabeverträge juristisch prüfen lassen
Ein solider Praxisübergabevertrag umfasst den Vertragsgegenstand und den Übertragungszeitpunkt, den Mandantenstamm, nicht abgerechnete Leistungen und a conto-Zahlungen mit konkreten Beispielen. Hinzu kommen das Praxisinventar, der Eintritt in laufende Verträge wie Miet- oder Arbeitsverträge, Verbindlichkeiten, eine Vereinbarung zum Konkurrenzschutz, der Kaufpreis und gegebenenfalls Änderungsklauseln mit Beispiel sowie Schlussbestimmungen. Eine komplexe Angelegenheit.
Idealerweise arbeiten beide Parteien gemeinsam in einer Sitzung die Vertragsformulierungen aus, damit könnten Missverständnisse frühzeitig ausgeräumt werden, statt sie in E-Mail-Scharmützeln in Form unzähliger Entwurfsvarianten auszuhandeln. Laut Michael Loch, Geschäftsführer der auf die Vermittlung von Steuerkanzleien Glawe GmbH, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, bis ein Vertrag stehe.
Gerade bei der Weiterentwicklung von Musterverträgen oder Standardtexten ist es angezeigt, den finalen Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen. Denn häufig stehen die Vertragsregelungen in Mustervorlagen in sinnvoller Beziehung, durch Abänderungen kann das zu Widersprüchlichkeiten führen. Wenn es nach der Übergabe zu Problemen kommt, kann nur der Gang zum Mediator oder Anwalt, helfen um die Sache zu bereinigen. Deshalb ist es umso wichtiger, bei einem selbst geschriebenen Vertrag den fachkundiger Dritter einzuholen.
Diese Meldung ist Teil unserer Serie rund um "Kanzleinachfolge und Kanzleikauf". Sie entstand in Kooperation mit der Glawe GmbH, Köln.
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