Kanzleinachfolge: Praxisübergabevertrag - an alles denken

In aller Regel verkauft ein Steuerberater nur ein Mal in seinem Leben seine Kanzlei. Bei der Abfassung des Praxisübergabevertrags gilt es vieles zu bedenken.

Wenn Käufer und Verkäufer einer Steuerkanzlei sich dem handelseinig geworden sind, gilt es, die nächste Hürde zu meistern und den Praxisübergabevertrag auszuarbeiten. Wesentliche Vertragsgrundlagen des Praxisübergabevertrags sind  Vertragsgegenstand, Kaufpreis und  Übertragungszeitpunkt. Wichtige Regelungsgenstände sind die Frage der Namensfortführung, welche Einrichtung umfasst ist, inwieweit de Praxisräume umfasst sind, in welche laufenden Verträge eingestiegen wird und wie das Kommunikationskonzept zur Übernahme der Kanzlei aussehen soll.

Sinnvoll ist es zudem, so die Berater der auf die Vermittlung von Steuerkanzleien spezialisierten Glawe GmbH, noch weitere Punkte aufzunehmen. Insbesondere die Punkte Außenstände, Gewährleistungen und Garantien  sind in einem guten Vertrag zu finden. Besonders wichtig ist es, Wettbewerbsverbote und gegebenenfalls eine Abschmelzungsklausel mit Endabrechnung dezidiert festzuhalten. Zielführend ist es, wichtige Vertragspunkte via Beispiel zu konkretisieren und zu erläutern. So sei es etwa sinnvoll, präzise festzuhalten wie unfertige Arbeiten genau abgerechnet werden soll.

 

Diese Meldung ist Teil unserer Serie rund um "Kanzleinachfolge und Kanzleikauf". Sie entstand in Kooperation mit der Glawe GmbH, Köln.


Schlagworte zum Thema:  Kanzlei, Kanzleimanagement, Kanzleiorganisation