"Mein Einsatz für die Kanzlei ist so groß, dass sogar meine Kinder beim Thema Übergabe resignierten", erzählt Erwin Michaelis, Inhaber einer gut gehenden Steuerkanzlei im nördlichen Ruhrgebiet. Dabei weiß der Nachwuchs sehr wohl um die Attraktivität der eingeführten Kanzlei mit mehr als 2 Mio. EUR Jahresumsatz.
60 Jahre alt und Vater von 2 Söhnen, hegte Michaelis lange Jahre wie viele seiner Kollegen den Wunsch, sein Lebenswerk in die Hände der nächsten Generation zu übergeben. Doch die Kinder entwickelten andere Interessen – nicht zuletzt der exorbitante Einsatz des Vaters für die Kanzlei schreckte sie. Im Familienrat wurde beschlossen, dass die Kanzlei verkauft werden soll.
"Innerhalb kürzester Zeit hatte ein spezialisierter Vermittler 6 Interessenten parat", berichtet Michaelis. Diese galt es zu sortieren, wichtiges Kriterium: die fachliche Eignung. "Einer der Aspiranten wäre angesichts unserer ausgesprochen komplizierten und anspruchsvollen Mandate völlig überfordert gewesen." Michaelis trennte somit die Spreu vom Weizen.
2 Typen von Klienten fragen in Zusammenhang mit dem Thema "Kanzleiübergabe" die Expertise professioneller Kanzleivermittler an: Die einen haben klare Vorstellungen, mit welchem Zeitplan und welchem Konzept sie den Verkauf ihrer Kanzlei vorantreiben wollen, sie suchen gezielt Unterstützung. Die anderen beschäftigen sich erstmals mit dem Thema und wollen sich zunächst über die nötigen Schritte und damit verbundenen Entscheidungen informieren.
Nüchterne Investitionsrechnung und Emotion prallen aufeinander
Im Vorfeld einer Kanzleiübergabe oder eines -kaufs gilt es eine Vielzahl an Überlegungen anzustellen. Dort, wo die nüchterne Investitionsrechnung eines möglichen Erwerbers und die emotionale Sicht eines Verkäufers aufeinanderprallen, müssen Rendite, Kostenstruktur, Mandantschaft und viele weitere Faktoren aus der Sicht eines Dritten abgeklopft werden.
Im ersten Schritt muss sich ein Verkäufer ein objektives Bild seiner Kanzlei verschaffen und dabei fachliche und betriebswirtschaftliche Kriterien sauber voneinander trennen – für viele eine herausfordernde Aufgabe, die den oft gescheuten Blick auf die eigene BWA endgültig einfordert.
"Ein Inhaber muss seine Kanzlei 'entpersonalisieren' – das fällt vielen, gerade langjährig aktiven Steuerberatern sehr schwer", erläutert Michael Loch, Geschäftsführer des Kölner Unternehmensvermittlers Glawe GmbH.
Er erlebt immer wieder, dass erfahrene Berufsträger dazu neigen, ihre eigenen Vorstellungen von der Ausführung ihrer Tätigkeit auf einen möglichen Nachfolger zu übertragen. Doch die Vorstellungen eines erfüllten Arbeitslebens weichen voneinander ab: 60- bis 70-jährige Altinhaber verfolgen in der Regel einen anderen Lebensentwurf als die Käufer-Generation. Fragen wie "Geht das auch anders?" und "Lasse ich einen anderen Weg innerlich zu?" helfen, hier klare Sicht zu behalten.
Als Michaelis' jüngster Sohn Vater wurde und entschied, dass die Steuerberater-Prüfung mit ihrer langen, intensiven Vorbereitungsphase und der hohen Durchfallquote nicht sein Weg ist, machte sich der Senior mit dem Gedanken vertraut, seine Kanzlei abzugeben. "Die Rahmenbedingungen, um Steuerberater zu werden, sind definitiv gegen innerfamiliäre Nachfolgeregelungen gerichtet", so sein Fazit.
Übergabeplanung erfolgt häufig zu spät
WP/StB/RB Reiner Löbbers, Berater beim Unternehmensvermittler Glawe, lobt diese Voraussicht. Viel zu viele Kanzleiinhaber verdrängten die Übergabeplanung, bis es fast zu spät ist. "Im vergangenen Jahr sind mehrere unserer Klienten verschieden bevor der Beratungsprozess abgeschlossen werden konnte", gibt er zu bedenken. Zudem sei es in vielen Fällen sinnvoll, mit einer vorgelagerten Reorganisation den Wert einer Kanzlei gezielt zu steigern, bevor diese an den Markt geht. Unter Unternehmensvermittlern nennt man dies "die Braut hübsch machen."
"Es ist ebenso wichtig, sich zu überlegen, welchen Vermögenswert man mit seiner Kanzlei realisieren will. Zudem soll man sich klar werden, was man vom Leben überhaupt erwartet", rät Berater Löbbers. Kanzleientwicklung nur unter Altersversorgungsgesichtspunkten zu sehen, findet er zu kurz gedacht.
Gerade Inhaber kleinerer Kanzleien rücken die unternehmerische Seite der Kanzleiführung zugunsten ihrer Fachlichkeit gerne in den Hintergrund: "Altinhaber glauben oft, dass ihre Mandanten an ihrer Person hängen, und sind skeptisch, dass ein neuer Berufsträger die Akzeptanz der Mandantschaft findet – das Mandatsverhältnis wird sehr emotional gesehen", weiß Löbbers.
Tatsächlich handele es sich weniger um ein Problem auf der Sachebene, sondern um die Skrupel der Verkäufer, endgültig einen Schlussstrich zu ziehen – vermischt mit einem Schuss Selbstüberschätzung. Die steuerfachliche Kompetenz eines möglichen Nachfolgers müsse bei einer entsprechenden Qualifikation vorausgesetzt werden – und verstehe sich von selbst, so der Berater.
2 bis 3 Jahre Unterstützung bei kompliziertesten Mandanten
Erwin Michaelis hat sich mit dem Käufer seiner Kanzlei schon geeinigt. 2 bis 3 Jahre wird er als freier Mitarbeiter seine Expertise in die kompliziertesten Mandate der Kanzlei weiter einbringen, während sein Nachfolger in Ruhe in die Mandatsverhältnisse hineinwächst.
Aus Unternehmensführung und Beteiligung scheidet der Altinhaber mit Unterschrift des Kaufvertrags aus. Zuständigkeiten, Arbeitsplätze bis hin zur Sprachregelung gegenüber den Mandanten sind dann klar geregelt. "Nach 40 Jahren darf ich mich noch einmal der Freude an der Tätigkeit als Steuerberater widmen, ohne Leistungsdruck und unternehmerische Verantwortung", freut sich Michaelis auf die Stunde X. Dann werden auch die Mitarbeiter über die neue Situation informiert. Dabei werden insgesamt häufig Fehler gemacht: Gerüchte sickern durch oder die Belegschaft leidet beim Verkaufsprozess jede Schleife der Verhandlungen persönlich mit. „Das erhöht erfahrungsgemäß die Fluktuation und wirkt schlimmstenfalls negativ auf die Mandanten – je später man zu einem Verkauf informiert, desto besser für das Projekt“, mahnt Kanzleivermittler Loch zur Informationsabstinenz. Hier stünde ein Verkäufer besonders in der Verantwortung für die Zukunft der Kanzlei.