Überbrückungshilfe III: Wie viel Zeit und Honorar sollte man als Steuerberater kalkulieren?
Beim Online-Seminar "Überbrückungshilfen III und Neustarthilfen: Berechnen – abgrenzen – beantragen" am 17.2.2021 haben die rund 1.000 Teilnehmer über 300 Fragen gestellt. Wir zeigen Ihnen Lösungsvorschläge von Referent Florian Künstle, StB/WP, auf häufig gestellten Fragen.
Steuerberater-Honorar für Überbrückungshilfe III
Frage: Wie viel Zeit und welches Honorar sollte man bei "Standardfällen" kalkulieren für
- Prüfung
- Antrag
- Schlussrechnung?
Welche Stundensätze können angesetzt werden? 150 EUR die Stunde oder mehr/weniger?
Antwort: Grundsätzliches zum Honorar: Für die Vereinbarung der Vergütung des Steuerberaters im Rahmen seiner Tätigkeit als Fördermittel- und Subventionsberater ist die Steuerberatervergütungsverordnung nicht heranzuziehen. Es sind die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (§§ 612 Abs. 2 "übliche Vergütung", 632 Abs. 2 BGB) anzuwenden. Eine Vergütung ist dann üblich, wenn sie nach der Auffassung der Verkehrskreise am Ort und am Zeitpunkt des Vertragsschlusses für gleiche Leistungen bezahlt werden muss. Die Leistungen müssen von gleicher Art, gleicher Güte und von gleichem Umfang sein. Ich empfehle eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber vor Auftragsannahme.
Die Honorierung ist möglich
- als Zeitgebühr nach Stundensätzen (§ 13 StBVV: bis 140/150 EUR/h; m. E. sachgerecht bis sicherlich 250 EUR/h, mindestens 1.500 EUR)
- als Pauschalsatz aber auch
- als Prozentsatz des Fördermittelbetrags.
Aus meiner Sicht ist die Frage somit nicht pauschal zu beantworten, da die Antwort vom Einzelfall, der Komplexität und der Qualität der Planung des Mandanten, die Sie plausibilisieren, abhängig ist. Sie können nach Stunden oder pauschal abrechnen. Mit 150 EUR/Stunde machen Sie sicher nichts falsch; einige Kollegen sehen das Stundenhonorar eher bei 200 bis 250 EUR.
Die Frage ist, wie Sie das Ihrem Mandanten "verkaufen" können bzw. welche Stundensätze diese von Ihnen gewohnt sind. Ich halte EUR 150 für definitiv argumentierbar. Nicht nur zur internen Leistungsdokumentation, sondern auch ggf. zur Argumentation gegenüber dem Mandanten kann beigefügte Dokumentationshilfe dienen:
Mandatsunabhängige Zeiten
Mandatsindividuelle Zeiten
|
Frage: Kann der prüfende Dritte das Honorar für die Prüfung der Schlussabrechnung ansetzen? Braucht es dafür bereits eine Rechnung an den Mandanten?
Antwort: Sie müssen das Honorar schätzen zum Ansatz in der Planung – nur so ist es auch förderfähig (ggf. Nachjustierung über Schlussabrechnung). Eine Rechnung muss nicht vorliegen, kann sie ja auch nicht (allenfalls Vorschussrechnung, da die Schlussabrechnung sachlogisch erst nach dem 30.6.2021 erfolgen kann). Ich würde großzügig schätzen, denn der Aufwand für die Schlussabrechnung wird aus meiner Sicht enorm sein.
Lesen Sie auch:
Überbrückungshilfe III: Wie ist bei der klassischen Betriebsaufspaltung vorzugehen?
Überbrückungshilfe III: Wie ist der Coronabedingte Umsatzrückgang definiert und nachzuweisen?
Überbrückungshilfe III: Können mehrere Anträge im Zeitablauf für ein Unternehmen abgegeben werden?
Tipp: Online-Seminar "Überbrückungshilfen III und Neustarthilfen" wird am 2.3. wiederholtIm Online-Seminar "Überbrückungshilfen III und Neustarthilfen: Berechnen– abgrenzen – beantragen" am 02.03.2021 informiert WP/StB Florian Künstle über die Überbrückungshilfe III und ihre Sonderform Neustarthilfe für den Zeitraum Januar-Juni 2021. Der Referent erläutert die Anspruchsberechtigung und zeigt, wie die Höhe der Unterstützung berechnet und dabei andere Einnahmen sowie staatliche Hilfen wie Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Außerdem informiert er über die "Bundesregelung Fixkostenhilfe" sowie eventuelle Änderungen bei den bestehenden Hilfsprogrammen wie Überbrückungshilfe II und November/Dezemberhilfe. Weitere Informationen und Anmeldung
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
6.821
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
3.289
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.860
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
1.99622
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.687
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.647
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
1.585
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.526
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.435
-
Umsatzsteuer 2024: Wichtige Änderungen im Überblick
1.238
-
Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken
29.11.2024
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
28.11.2024
-
Steuererklärung kann Anspruch auf Grundrente begründen
27.11.2024
-
1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
2. Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
3. Quotennießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens und Nießbrauchsverzicht
21.11.2024
-
4. Nießbrauch an Grundstücken des Betriebsvermögens
21.11.2024
-
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
14.11.2024
-
Steuerliche Besonderheiten und Vorteile der Immobilien-GmbH
13.11.2024
-
Selbstkontrahierungsverbot bei Umwandlung in Ein-Personen-GmbH
13.11.2024