Rz. 114
Stand: 6. A. – ET: 01/2024
Für die Eigenleistungen gelten die allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften (vgl. BFH vom 20.11.1975, BStBl II 1976, 307). Bei Reisen, die sich auch auf das Ausland erstrecken, unterliegen der Besteuerung daher die jeweiligen im Inland erbrachten Einzelleistungen. Gemäß Abschn. 25.1. Abs. 8 Satz 7 UStAE sind folgende Vorschriften zu beachten:
- § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG bei Betreuung durch angestellte Reiseleiter;
- § 3b Abs. 1 und § 26 Abs. 3 UStG für Personenbeförderungsleistungen;
- § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG für Beherbergungsleistungen;
- § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a oder Abs. 2 UStG für (Land-)Ausflüge mit beispielsweise sportlichem, kulturellem oder unterhaltendem Charakter;
- § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b UStG für die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistungen). Zur Abgrenzung von Lieferungen zu Restaurationsleistungen vgl. Abschn. 3.6. UStAE. Zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung vgl. Abschn. 3.10. Abs. 6 Nr. 13 UStAE (vgl. § 3 Rz. 12 ff.).
Rz. 115
Stand: 6. A. – ET: 01/2024
Eigene Mittel sind auch dann gegeben, wenn der Unternehmer ein Beförderungsmittel ohne Fahrzeugführer oder im Rahmen eines Gestellungsvertrages ein bemanntes Beförderungsmittel anmietet und dabei selbst sowohl Weisungsbefugnis hat als auch Verantwortung für den Einsatz des Beförderungsmittels trägt (Abschn. 25.1. Abs. 8 Satz 8 UStAE).
Rz. 116
Stand: 6. A. – ET: 01/2024
Der Unternehmer erbringt dagegen keine Reiseleistung unter Einsatz eigener Mittel, wenn er sich zur Ausführung einer Beförderung eines Unternehmers bedient, der die Beförderung in eigenem Namen und unter eigener Verantwortung ausführt. Der Unternehmer bewirkt in diesem Falle eine Beförderungsleistung an den Leistungsempfänger, die bei Letzterem als Reisevorleistung anzusehen ist (vgl. auch das Beispiel in Abschn. 3b.1. Abs. 2 UStAE).
Rz. 117
Stand: 6. A. – ET: 01/2024
Die Betreuungsleistungen, die Unternehmer durch angestellte Reiseleiter erbringen, unterliegen als Leistungen mit eigenen Mitteln (Eigenleistungen) nicht der Margenbesteuerung nach § 25 Abs. 1 UStG (BFH vom 23.09.1993, Az: V R 132/89, BStBl II 1994, 272).
Rz. 118–119
Stand: 6. A. – ET: 01/2024
Einstweilen frei.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen