Rz. 136

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt und nach erfolgter steuerfreier Grundstücksveräußerung: Zahlt der Verpächter für die vorzeitige Auflösung eines Pachtvertrags ein Entgelt an den Pächter, dann ist der Verpächter zum Abzug der darin enthaltenen Vorsteuer berechtigt, sofern die vorzeitige Auflösung des Vertrages in einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Pachtverhältnis noch besteht und eine beabsichtigte Grundstücksveräußerung noch nicht festgestellt werden kann (BFH vom 13.12.2017, Az: XI R 3/16, 860).

 

Rz. 137

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferden und Zuchthandel: Inwieweit Repräsentationsaufwendungen ohne streng geschäftlichen Charakter vorliegen, die zu einem Vorsteuerabzug berechtigen können, obliegt nach Auffassung des BFH vom 15.12.2021 (DStR 2022, 793) einer tatsächlichen Würdigung des Einzelfalles.

 

Rz. 138

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Kein Vorsteuerabzug für die Anschaffungs- und Reinigungskosten von Kleidung eines Trauerredners:

Der BFH hat in seinem Urteil vom 28.08.2022 (DStR 2023, 93) entschieden, dass der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers nach § 15 Abs. 1a S. 1 UStG ausgeschlossen ist, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private Lebensführung i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG handelt. Der BFH verweist hier auf das BFH-Urteil vom 16.03.2022 (BStBl II 2022, 614). Ferner stellt er fest, dass es noch offen sei, ob das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 1a S. 1 UStG i. V. m. § 12 Nr. 1 EStG unionsrechtskonform ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?