Rz. 104

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Zur Bestimmung des Vereinnahmungszeitpunkts gilt es wie folgt zu unterscheiden (vgl. Abschn. 13.6. Abs. 1 UStAE):

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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